Stationäre Wiederaufnahme in Krankenhäuser 2016

Daten über die (stationären) Wiederaufnahmen (hospital readmission) in deutschen Krankenhäusern, insbesondere Anzahl (aufgeteilt nach Diagnosen) und Tage seit Entlassung, für das Jahr 2016.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daten über die (…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Stationäre Wiederaufnahme in Krankenhäuser 2016 [#30139]
Datum
30. Mai 2018 12:00
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten über die (stationären) Wiederaufnahmen (hospital readmission) in deutschen Krankenhäusern, insbesondere Anzahl (aufgeteilt nach Diagnosen) und Tage seit Entlassung, für das Jahr 2016.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Beier, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. M…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 222: Stationäre Wiederaufnahme in Krankenhäuser 2016
Datum
4. Juni 2018 07:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. Mai 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30222 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Daten über Wiederaufnahmen in Krankenhäusern (Az.: A-IR/1110100-IF30222) Sehr geehrter Herr Beier, …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Daten über Wiederaufnahmen in Krankenhäusern (Az.: A-IR/1110100-IF30222)
Datum
27. Juni 2018 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, Sie haben mit E-Mail vom 30. Mai 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30222) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um den Zugang zu folgenden Informationen: Daten über die (stationären) Wiederaufnahmen (hospital readmission) in deutschen Krankenhäusern, insbesondere Anzahl (aufgeteilt nach Diagnosen) und Tage seit Entlassung, für das Jahr 2016. Zu Ihrem Antrag nehmen wir wie folgt Stellung: Im Rahmen der amtlichen Statistik liegen keine statistisch validen Daten zur Wiederaufnahme in Krankenhäusern vor. Somit können wir die von Ihnen erbetenen Informationen leider nicht liefern. Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen