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Statische Berechnung zum Bauvorhaben Btgb-Nr. 2019/0451 IV/41.1-632.26 Br/Fe/Br

Bitte senden Sie mir die Ergebnisse der Statischen Berechnung der Stützmauer für das Bauvorhaben Btgb-Nr. 2019/0451; IV/41.1-632.26 Br/Fe/Br zu.
Ich interessiere mich ebenfalls für eine Auflistung der baurechtlichen Begehungen der Baustelle sowie deren Ergebnisse.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden S…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
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Betreff
Statische Berechnung zum Bauvorhaben Btgb-Nr. 2019/0451 IV/41.1-632.26 Br/Fe/Br [#232399]
Datum
5. November 2021 10:10
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Ergebnisse der Statischen Berechnung der Stützmauer für das Bauvorhaben Btgb-Nr. 2019/0451; IV/41.1-632.26 Br/Fe/Br zu. Ich interessiere mich ebenfalls für eine Auflistung der baurechtlichen Begehungen der Baustelle sowie deren Ergebnisse.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232399/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ostalbkreis
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Sie erhalten schnellstmöglich eine R…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Statische Berechnung zum Bauvorhaben Btgb-Nr. 2019/0451 IV/41.1-632.26 Br/Fe/Br [#232399]
Datum
9. November 2021 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Ostalbkreis
Sehr Antragsteller/in nach Prüfung Ihres Antrags müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir diesem nicht stattge…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Statische Berechnung zum Bauvorhaben Btgb-Nr. 2019/0451 IV/41.1-632.26 Br/Fe/Br [#232399]
Datum
18. November 2021 15:59
Status
Sehr Antragsteller/in nach Prüfung Ihres Antrags müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir diesem nicht stattgeben können. Die von Ihnen angeführten Rechtsgrundlagen UVwG, UIG und VIG sind in vorliegendem Fall nicht einschlägig. Auch auf Grundlage des LIFG können wir Ihnen keine Einsicht in die Ergebnisse der Statischen Berechnung der Stützmauer für das Bauvorhaben Btgb-Nr. 2019/0451; IV/41.1-632.26 Br/Fe/Br sowie die Ergebnisse der baurechtlichen Begehungen gewähren oder Ihnen diese übersenden. Begründung: Voraussetzung dafür wäre ist u.a., dass keine personenbezogenen Daten anderer betroffener Personen offenbart werden. Als betroffene Person gilt jede Person, die am Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat und von der im Zuge der Bearbeitung Daten gespeichert wurden. Dies sind beispielweise der Bauherr, Vermesser, Statiker etc. Des Weiteren ist ein rechtliches Interesse des Antragstellers nachzuweisen. Ein rechtliches Interesse erfordert, dass ein unmittelbarer Zusammenhang mit Rechtsverhältnissen des Auskunftsbegehrenden besteht. Die Kenntnis der Daten muss zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich sein. Dafür muss der Antragsteller z.B. einem Verfahren ausgesetzt sein oder seinerseits ein Verfahren eingeleitet haben. Nicht ausreichend sind wirtschaftliche Aspekte, Vereinfachungsgründe (z.B. Einsicht in die Statik anstatt Begutachtung der Standsicherheit vor Ort), Gründe der allgemeinen Rechtssicherheit. Zudem hatten Sie spätestens im Rahmen des Widerspruchsverfahrens die Möglichkeit der Akteneinsicht. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.