Statistik
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende Daten zur Agentur für Arbeit Berlin Mitte zu oder stellen Sie mir Statistiken zur Verfügung, die diese Daten enthalten – und zwar für die Kalenderjahre 2013 bis 2018; die Angaben werden aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre erbeten:
1. Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen
2. Anzahl der arbeitssuchend gemeldeten Personen
3. Anzahl der Abgänge aus der Arbeitslosenversicherung
4. Anzahl der Personen, die aus der Arbeitslosenversicherung deshalb abgingen, weil die Agentur für Arbeit Berlin Mitte ihnen konkrete Arbeitsstellen vorgeschlagen hat, die die Arbeitslosen anschließend angenommen bzw. erhalten haben
5. in Abgrenzung zu 4.: Anzahl der Personen, die aus der Arbeitslosenversicherung deshalb abgingen, weil sie selbstständig eine Arbeitsstelle gesucht und gefunden haben
6. Anzahl der Arbeitslosen, denen konkrete Stellenangebote unterbreitet wurden
7. Anzahl der arbeitssuchend Gemeldeten, denen konkrete Stellenangebote unterbreitet wurden
8. Anzahl der konkreten Stellenangebote, die den Arbeitslosen unterbreitet wurden
9. Anzahl der konkreten Stellenangebote, die den Arbeitssuchenden unterbreitet wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, informieren Sie mich darüber bitte innerhalb der Frist.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG und widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum28. April 2019
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1. Juni 2019
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