Statistik

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Daten zur Agentur für Arbeit Berlin Mitte zu oder stellen Sie mir Statistiken zur Verfügung, die diese Daten enthalten – und zwar für die Kalenderjahre 2013 bis 2018; die Angaben werden aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre erbeten:

1. Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen
2. Anzahl der arbeitssuchend gemeldeten Personen
3. Anzahl der Abgänge aus der Arbeitslosenversicherung
4. Anzahl der Personen, die aus der Arbeitslosenversicherung deshalb abgingen, weil die Agentur für Arbeit Berlin Mitte ihnen konkrete Arbeitsstellen vorgeschlagen hat, die die Arbeitslosen anschließend angenommen bzw. erhalten haben
5. in Abgrenzung zu 4.: Anzahl der Personen, die aus der Arbeitslosenversicherung deshalb abgingen, weil sie selbstständig eine Arbeitsstelle gesucht und gefunden haben
6. Anzahl der Arbeitslosen, denen konkrete Stellenangebote unterbreitet wurden
7. Anzahl der arbeitssuchend Gemeldeten, denen konkrete Stellenangebote unterbreitet wurden
8. Anzahl der konkreten Stellenangebote, die den Arbeitslosen unterbreitet wurden
9. Anzahl der konkreten Stellenangebote, die den Arbeitssuchenden unterbreitet wurden

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, informieren Sie mich darüber bitte innerhalb der Frist.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG und widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. April 2019
  • Frist
    1. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgende Daten zur Agentur für Arb…
An Agentur für Arbeit Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik [#135117]
Datum
28. April 2019 20:50
An
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgende Daten zur Agentur für Arbeit Berlin Mitte zu oder stellen Sie mir Statistiken zur Verfügung, die diese Daten enthalten – und zwar für die Kalenderjahre 2013 bis 2018; die Angaben werden aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre erbeten: 1. Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen 2. Anzahl der arbeitssuchend gemeldeten Personen 3. Anzahl der Abgänge aus der Arbeitslosenversicherung 4. Anzahl der Personen, die aus der Arbeitslosenversicherung deshalb abgingen, weil die Agentur für Arbeit Berlin Mitte ihnen konkrete Arbeitsstellen vorgeschlagen hat, die die Arbeitslosen anschließend angenommen bzw. erhalten haben 5. in Abgrenzung zu 4.: Anzahl der Personen, die aus der Arbeitslosenversicherung deshalb abgingen, weil sie selbstständig eine Arbeitsstelle gesucht und gefunden haben 6. Anzahl der Arbeitslosen, denen konkrete Stellenangebote unterbreitet wurden 7. Anzahl der arbeitssuchend Gemeldeten, denen konkrete Stellenangebote unterbreitet wurden 8. Anzahl der konkreten Stellenangebote, die den Arbeitslosen unterbreitet wurden 9. Anzahl der konkreten Stellenangebote, die den Arbeitssuchenden unterbreitet wurden Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, informieren Sie mich darüber bitte innerhalb der Frist. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG und widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
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Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. April 2019 20:50
Status
Warte auf Antwort

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Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Ihre Nachricht vom 28.04.2019 20:50 Uhr Ihre Nachricht vom 28.04.2019 20:50 Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in viele…
Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Betreff
Ihre Nachricht vom 28.04.2019 20:50 Uhr
Datum
2. Mai 2019 14:38
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom 28.04.2019 20:50 Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Informationen wurden an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 28.04.2019 20:50 Uhr [#135117] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanf…
An Agentur für Arbeit Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 28.04.2019 20:50 Uhr [#135117]
Datum
25. Juni 2019 07:39
An
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik“ vom 28.04.2019 (#135117) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
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Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Juni 2019 07:39
Status
Warte auf Antwort

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Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Ihre Nachricht vom 25.06.2019 07:39 Uhr Ihre Nachricht vom 25.06.2019 07:39 Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in viele…
Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Betreff
Ihre Nachricht vom 25.06.2019 07:39 Uhr
Datum
3. Juli 2019 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht vom 25.06.2019 07:39 Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Informationen wurden an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 25.06.2019 07:39 Uhr [#135117] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanf…
An Agentur für Arbeit Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 25.06.2019 07:39 Uhr [#135117]
Datum
3. August 2019 13:07
An
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik“ vom 28.04.2019 (#135117) wurde von Ihnen trotz Erinnerung von meiner Seite noch immer nicht beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte stellen Sie mir ohne weitere Verzögerung die von mir erbetenen Informationen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
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Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. August 2019 13:07
Status

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Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Anfrage nach dem IFG über das Portal "Frag den Staat" Sehr geehrteAntragsteller/in Für den Datenschutzb…
Von
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Betreff
Anfrage nach dem IFG über das Portal "Frag den Staat"
Datum
16. August 2019 07:59
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Für den Datenschutzbeauftragten der Agentur für Arbeit Berlin Mitte möchte ich Ihre Fragen aus der Mail vom 28. April 2019 beantworten. Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Der Einfachheit halber finden Sie die Antworten im Anschluss an Ihre Fragen in "kursiv" geschrieben. 1.Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen Die Zahlen sind im Zeitreihenheft "SP-Alo-ZR_AA Berlin Mitte_201812 zu finden. 2. Anzahl der arbeitssuchend gemeldeten Personen Eine lange Zeitreihe der Arbeitsuchenden liegt standardmäßig nicht vor, Zahlen in der Anlage 201812_SGB_Insgesamt_Zeitreihe_RDuAA_BB_SAT 3. Anzahl der Abgänge aus der Arbeitslosenversicherung Abgänge sind ebenfalls im unter Punkt 1 erwähnten Heft zu finden. 4. Anzahl der Personen, die aus der Arbeitslosenversicherung deshalb abgingen, weil die Agentur für Arbeit Berlin Mitte ihnen konkrete Arbeitsstellen vorgeschlagen hat, die die Arbeitslosen anschließend angenommen bzw. erhalten haben Wir haben keine statistische Information dazu, wie viele Arbeitslose oder Leistungsbezieher abgingen, weil sie konkrete Stellenangebote erhalten haben. Abgänge werden danach unterschieden, ob sie beispielsweise eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung aufnehmen. Näheres zur Methodik finden Sie hier: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Qualitaetsberichte/Generische-Publikationen/Qualitaetsbericht-Statistik-Arbeitslose-Arbeitsuchende.pdf 5. in Abgrenzung zu 4.: Anzahl der Personen, die aus der Arbeitslosenversicherung deshalb abgingen, weil sie selbstständig eine Arbeitsstelle gesucht und gefunden haben s. Antwort zu Punkt 4 6. Anzahl der Arbeitslosen, denen konkrete Stellenangebote unterbreitet wurden s. Antwort zu Punkt 4 7. Anzahl der arbeitssuchend Gemeldeten, denen konkrete Stellenangebote unterbreitet wurden s. Antwort zu Punkt 4 8. Anzahl der konkreten Stellenangebote, die den Arbeitslosen unterbreitet wurden Analog zu Punkt 4 kann bei gemeldeten Arbeitsstellen nicht ausgewertet werden, ob diese konkreten Arbeitslosen vorgeschlagen wurden. Auswertbar ist, ob eine Stelle besetzt oder storniert wurde. Näheres zu Auswertungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Qualitaetsberichte/Generische-Publikationen/Qualitaetsbericht-Statistik-gemeldete-Arbeitsstellen.pdf 9. Anzahl der konkreten Stellenangebote, die den Arbeitssuchenden unterbreitet wurden s. Antwort zu Punkt 8 Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG über das Portal "Frag den Staat" [#135117] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen…
An Agentur für Arbeit Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG über das Portal "Frag den Staat" [#135117]
Datum
3. September 2019 11:34
An
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort vom 16. August 2019. Leider geben die von Ihnen bereit gestellten Statistiken keinerlei Auskunft über die von mir gestellten Fragen. Sämtliche Fragen meiner Anfrage vom 28. April 2019 zielen darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Agentur für Arbeit Berlin Mitte genauer bestimmen zu können. Ohne statistische Daten dazu, wie viele Arbeitslose durch die Vermittlungstätigkeit der Agentur für Arbeit Berlin Mitte wieder in Beschäfitgung kamen bzw. wie viele Arbeitslose die Arbeitslosigkeit in Eigeninitiative beendet haben, ist theoretisch nicht auszuschließen, dass die Vermittlungstätigkeit der Agentur für Arbeit Berlin Mitte im Großen und Ganzen uneffektiv ist (oder gar keine Vermittlungstätigkeit stattgefunden hat). Deswegen sollte es im Eigeninteresse der Agentur für Arbeit Berlin Mitte sein, eine Statistik darüber zu führen, wie hoch der Anteil der in Beschäfitgung abgehenden Arbeitslosen ist, die durch eine ausgewiesene Vermittlungstätigkeit der Agentur für Arbeit Berlin Mitte (und nicht durch Eigeninitiative) eine Beschäftigung fanden. Zu diesem Zwecke sollte die Statistik auch Informationen zu den von mir benannten Punkten 6 bis 9 enthalten. Gleichermaßen wichtig ist es, dass die Agentur für Arbeit Berlin Mitte mittels Statistiken nachweist, dass sie nach § 38 Abs. 1 SGB III arbeitssuchend gemeldeten Personen Vermittlungsangebote macht und dass diese Angebote dazu geeignet sind, den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu verhindern. Könnten Sie bitte noch einmal schauen, ob diese Daten irgendwo verfügbar sind? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>