Statistik 2000 bis 2018 " Beschwerdefälle über Vorgehensweise des Jugendamtes

Ich möchte wissen wie viele Beschwerdefälle über das Vorgehen des Jugendamtes in Deutschland im Umgang mit Hilfeleistungen für Eltern/ Elternteile dem Bundesministerium für Familie für den Zeitraum von 2000 bis 2018 vorliegen.
Dazu zählen
- Erpressen der Eltern zur Einwilligung in Schutzmaßnahmen
- Fehlhilfestellung durch ungewollte Schutzmaßnahmen
- vortäuschen falscher Tatsachen
- übler Nachrede
- Besuchs/- Kontaktverbot zu den Kindern
- Diskriminierung durch idealistischem Verhalten ( Behinderung, Sucht oder seelische Erkrankung der Eltern, Schulabschluss, Intoleranz objektiver Persönlichkeit durch Tattoos oder und Piercings, auffallender Haarfarbe oder Haarfrisur, rassistische Hintergründe)
- Entmündigung und Verwehrung der Grundrechte.
- persönlicher Einstellungen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte wissen w…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik 2000 bis 2018 " Beschwerdefälle über Vorgehensweise des Jugendamtes [#196533]
Datum
3. September 2020 10:56
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte wissen wie viele Beschwerdefälle über das Vorgehen des Jugendamtes in Deutschland im Umgang mit Hilfeleistungen für Eltern/ Elternteile dem Bundesministerium für Familie für den Zeitraum von 2000 bis 2018 vorliegen. Dazu zählen - Erpressen der Eltern zur Einwilligung in Schutzmaßnahmen - Fehlhilfestellung durch ungewollte Schutzmaßnahmen - vortäuschen falscher Tatsachen - übler Nachrede - Besuchs/- Kontaktverbot zu den Kindern - Diskriminierung durch idealistischem Verhalten ( Behinderung, Sucht oder seelische Erkrankung der Eltern, Schulabschluss, Intoleranz objektiver Persönlichkeit durch Tattoos oder und Piercings, auffallender Haarfarbe oder Haarfrisur, rassistische Hintergründe) - Entmündigung und Verwehrung der Grundrechte. - persönlicher Einstellungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196533/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 03. September 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Information…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Statistik 2000 bis 2018 " Beschwerdefälle über Vorgehensweise des Jugendamtes [#196533]
Datum
30. September 2020 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 03. September 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Die Prüfung Ihres IFG-Antrages hat ergeben, dass eine Zusammenstellung der erbetenen Informationen nur für den Zeitraum von 2015 - 2018 möglich ist und die Sichtung der Eingaben mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist. Somit handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft iSd § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Daher müssen wir Ihnen Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.2 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 30 bis 100 Euro berechnen. Bitte teilen Sie uns bis zum 07.10.2019 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Im BMFSFJ werden zudem nur Anfragen, welche über den Postweg an das BMFSFJ gerichtet wurden, gespeichert. Anfragen, die elektronisch eingehen, werden vom Serviceteam BMFSFJ, welches beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt ist, beantwortet. Diese Eingaben sind daher beim BAFzA gespeichert und liegen dem BMFSFJ nicht vor. Die Zuständigkeit für Ihre Anfrage liegt daher überwiegend beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und reichen Ihren Antrag dort erneut ein: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 50964 Köln Tel.: 0221 3673-0 Fax: 0221 3673-4661 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Zu den nicht mehr vorhandenen Informationen erhalten Sie über den Postweg einen entsprechenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die damit verbundenen Gebühren zwischen 30 bis 100 Euro sind eine große finanzielle …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik 2000 bis 2018 " Beschwerdefälle über Vorgehensweise des Jugendamtes [#196533]
Datum
30. September 2020 15:30
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die damit verbundenen Gebühren zwischen 30 bis 100 Euro sind eine große finanzielle Spanne. 30 Euro würde ich für meine. Anfrage aufbringen. Bitte teilen Sie mir mit woran der finanzielle Kostenaufwand fest gemacht wird und ob es eine Einigung mit der Erbringen von der Datenmenge im Rahmen von 30 Euro möglich ist. Eventuell durch die zeitliche Rahmveränderung von 2015-2018 auf 2017- 2018 oder nur auf ein Jahr beschränkt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196533/
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Ihrem Antrag vom 03.09.2020 beantragen Sie beim…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Statistik 2000 bis 2018 " Beschwerdefälle über Vorgehensweise des Jugendamtes [#196533]
Datum
1. Oktober 2020 11:09
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Ihrem Antrag vom 03.09.2020 beantragen Sie beim BMFSFJ die Anzahl der vorliegenden Beschwerdefälle über das Vorgehen des Jugendamtes in Deutschland im Umgang mit Hilfeleistungen für Eltern/Elternteile für den Zeitraum von 2000 bis 2018. Weiterhin haben Sie eine Klassifizierung von Beschwerden beigefügt. Demnach bitten Sie um die Gesamtzahl der im BMFSFJ vorliegenden Beschwerden. Nach jetziger Einschätzung beläuft sich der Gebührenrahmen voraussichtlich zwischen 50 - 60 Euro. Der Gebührenrahmen kann erst nach abgeschlossener Arbeitsleistung genau bestimmt werden. Eine genaue Festsetzung ist vorher nicht möglich. Auch ist die genaue Festsetzung des Gebührenrahmens für den Zeitraum von 2017 - 2018 nicht möglich. Voraussichtlich entstehen Gebühren zwischen 30 - 40 Euro. Bitte teilen Sie uns bis zum 07.10.2020 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin zu dem Entschluss gekommen, meine Anfrage zurück zuziehen, da davon auszuge…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik 2000 bis 2018 " Beschwerdefälle über Vorgehensweise des Jugendamtes [#196533]
Datum
1. Oktober 2020 12:51
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin zu dem Entschluss gekommen, meine Anfrage zurück zuziehen, da davon auszugehen ist, dass der besagte Aufwand damit in Verbindung steht sämtliche wissenswerten Daten zur Schwärzen unkenntlich zu machen und somit nicht wirklich zur Weiterverarbeitung taugt. Dennoch vielen Dank für Bemühen ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196533/