Statistik Anklage Impfschäden

wieviel Anträge wegen Impfschäden liegen Ihnen aktuell vor und wie splitten sich diese je Altersgruppe und Impfhersteller auf. Bitte führen Sie auch die eingegangen, noch nicht bearbeiteten sowie die Ergebnis der Anklagen mit auf. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    19. Februar 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieviel Anträg…
An Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Statistik Anklage Impfschäden [#235152]
Datum
13. Dezember 2021 07:34
An
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviel Anträge wegen Impfschäden liegen Ihnen aktuell vor und wie splitten sich diese je Altersgruppe und Impfhersteller auf. Bitte führen Sie auch die eingegangen, noch nicht bearbeiteten sowie die Ergebnis der Anklagen mit auf. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235152/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Ihre Anfrage vom 13.12.2021 zu Impfschadensfällen #235152 Sehr Antragsteller/in Sie haben gefragt, viele Anträge …
Von
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.12.2021 zu Impfschadensfällen #235152
Datum
5. Januar 2022 08:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie haben gefragt, viele Anträge wegen Impfschäden aktuell vorliegen und wie sich diese je Altersgruppe und Impfhersteller aufsplitten. Es sollen auch die eingegangenen, noch nicht bearbeiteten sowie die Ergebnisse der Anklagen aufgeführt werden. Zuständig für die Bearbeitung der Impfschadensfälle ist das Versorgungsamt. Daher hat das Gesundheitsamt Ihre Anfrage hierher weitergeleitet. Aus dem Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Karlsruhe, Versorgungsamt liegen 8 Anträge auf Versorgung bei Impfschaden nach § 60 Infektionsschutzgesetz vor. Diese teilen sich auf: Impfstoff Zahl der Anträge von Geimpften BioNTech/Pfizer 4 AstraZeneca 3 Johnson & Johnson 1 Entscheidungen konnten noch nicht getroffen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir leider über das Alter der antragstellenden Personen keine Auskunft geben, da durch eine Auskunft zum Alter wegen der geringen Fallzahl Rückschlüsse auf die antragstellenden Personen möglich wären. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 13.12.2021 zu Impfschadensfällen #235152 [#235152] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dan…
An Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.12.2021 zu Impfschadensfällen #235152 [#235152]
Datum
13. Januar 2022 19:31
An
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, allerdings ist Ihre Antwort für mich nicht hilfreich und zufriedenstellend. Über welchen Zeitraum sind Ihre Angaben gewertet? Sind hier alle (offenen, abgelehnten, bewilligten usw.) Anträge auf Versorgung bei Impfschaden nach § 60 Infektionsschutzgesetz während der Corona Pandemie und seit Impfbeginn berücksichtigt? Eine Auflistung in Altersgruppen, anbei dargestellt und wie durch das RKI jede Woche in deren Berichten vorgenommen, lässt keine Rückschlüsse zu und wäre für mich eine alternative aber ausreichende Information. Altersgruppe - 5 bis 11 Jahre - 12 bis 17 Jahre - 18 bis 59 Jahre - 60 Jahre und älter Eine weitere Frage habe ich noch: Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit bis hin zur Entscheidung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Anwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235152/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Antwort: AW: Ihre Anfrage vom 13.12.2021 zu Impfschadensfällen #235152 [#235152] Sehr Antragsteller/in die Ihnen …
Von
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Betreff
Antwort: AW: Ihre Anfrage vom 13.12.2021 zu Impfschadensfällen #235152 [#235152]
Datum
14. Januar 2022 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Ihnen gegebenen Informationen umfassen alle vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 eingegangenen Anträge nach § 60 IfSG. Vor 2021 sind hier keine Anträge wegen Covid-Impfung eingegangen. Der Zeitaufwand für die Bearbeitung wird nicht statistisch erfasst, so dass eine durchschnittliche Bearbeitungszeit nicht benannt werden kann. Erfahrungsgemäß dauert die IfSG-Bearbeitung in einfach gelagerten Fällen derzeit ca. 9 Monate, in der Regel, da die meisten Fälle des IfSG medizinisch komplex und nicht einfach gelagert sind, erheblich länger. Nach ausdrücklicher Anweisung der uns übergeordneten Behörden in Baden-Württemberg dürfen wir Auskünfte nach dem Landesinformationsfreizeitsgesetz ausschließlich über die in der statistischen Erfassung der "Antragsliste Covid" enthaltenen Daten geben. Diese von uns entsprechend erhobenen Daten waren Grundlage für die Ihnen gegebenen Informationen. In der Antragsliste Covid werden Daten zum Lebensalter der antragstellenden Personen nicht abgefragt. Detaillierte Informationen zu Impfkomplikationen und der Altersverteilung finden Bürger in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts "Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19", welche über das Internet abgerufen werden können. Mit freundlichen Grüßen