Statistik Anordnung einer MPU / Erhöhung des Bußgeldes bei wiederholtem Falschparken
1. Wie oft kam es in den Jahren 2019 und 2020 in Berlin Gesundbrunnen (oder falls Daten nicht verfügbar Mitte) zur Anordnung einer MPU alleine auf Grund von wiederholten Falschparkens?
2. Wie oft kam es in den Jahren 2019 und 2020 in Berlin Gesundbrunnen (oder falls Daten nicht verfügbar Mitte) zur Anordnung einer MPU auf Grund von wiederholten Falschparkens in Kombination mit ein bis zweimaligen weiteren Verstößen gegen die StVO?
3. Fragen eins und zwei bitte ebenfalls für die Soldiner Str. beantworten.
4. Gibt es eine Untergrenze (Minimum) für die Anzahl der Parkverstöße, die zu einer Anordnung der MPU führen können?
5. Wie oft kam es in den Jahren 2019 und 2020 in Berlin Gesundbrunnen (oder falls Daten nicht verfügbar Mitte) zur Erhöhung des Verwarn- / Bußgeldes auf Grund von wiederholten Falschparkens? Hier bitte ebenfalls speziell für die Soldiner Str. beantworten.
6. Wer ist für eine Erhöhung des Verwarn- / Bußgeldes im Wiederholungsfalle zuständig? Ihre Behörde durch die Feststellung, dass mehrfach die gleiche Owi gemeldet wurde? Oder muss das Ordnungsamt / Polizei auf eine Wiederholung hinweisen, bzw. eine Erhöhung bei Feststellung der Tat festlegen?
7. Welche Voraussetzungen müssen für die Anordnung einer MPU im geschilderten Fall (Frage 1) erfüllt sein?
Ist es notwendig, konkret den Fahrer zu identifizieren? Wenn ja, wie geschieht dies bei Parkverstößen?
Ist der Halter nach Zahlung automatisch als Täter zu werten? Mit der Bitte um weitere Erkläuterungen hierzu.
Vielen Dank für Ihre Mühe und Ihre tägliche Arbeit fürs Gemeinwohl!
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. September 2020
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16. Oktober 2020
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