Statistik Anordnung einer MPU / Erhöhung des Bußgeldes bei wiederholtem Falschparken

1. Wie oft kam es in den Jahren 2019 und 2020 in Berlin Gesundbrunnen (oder falls Daten nicht verfügbar Mitte) zur Anordnung einer MPU alleine auf Grund von wiederholten Falschparkens?
2. Wie oft kam es in den Jahren 2019 und 2020 in Berlin Gesundbrunnen (oder falls Daten nicht verfügbar Mitte) zur Anordnung einer MPU auf Grund von wiederholten Falschparkens in Kombination mit ein bis zweimaligen weiteren Verstößen gegen die StVO?
3. Fragen eins und zwei bitte ebenfalls für die Soldiner Str. beantworten.
4. Gibt es eine Untergrenze (Minimum) für die Anzahl der Parkverstöße, die zu einer Anordnung der MPU führen können?
5. Wie oft kam es in den Jahren 2019 und 2020 in Berlin Gesundbrunnen (oder falls Daten nicht verfügbar Mitte) zur Erhöhung des Verwarn- / Bußgeldes auf Grund von wiederholten Falschparkens? Hier bitte ebenfalls speziell für die Soldiner Str. beantworten.
6. Wer ist für eine Erhöhung des Verwarn- / Bußgeldes im Wiederholungsfalle zuständig? Ihre Behörde durch die Feststellung, dass mehrfach die gleiche Owi gemeldet wurde? Oder muss das Ordnungsamt / Polizei auf eine Wiederholung hinweisen, bzw. eine Erhöhung bei Feststellung der Tat festlegen?
7. Welche Voraussetzungen müssen für die Anordnung einer MPU im geschilderten Fall (Frage 1) erfüllt sein?
Ist es notwendig, konkret den Fahrer zu identifizieren? Wenn ja, wie geschieht dies bei Parkverstößen?
Ist der Halter nach Zahlung automatisch als Täter zu werten? Mit der Bitte um weitere Erkläuterungen hierzu.

Vielen Dank für Ihre Mühe und Ihre tägliche Arbeit fürs Gemeinwohl!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik Anordnung einer MPU / Erhöhung des Bußgeldes bei wiederholtem Falschparken [#197041]
Datum
13. September 2020 10:27
An
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie oft kam es in den Jahren 2019 und 2020 in Berlin Gesundbrunnen (oder falls Daten nicht verfügbar Mitte) zur Anordnung einer MPU alleine auf Grund von wiederholten Falschparkens? 2. Wie oft kam es in den Jahren 2019 und 2020 in Berlin Gesundbrunnen (oder falls Daten nicht verfügbar Mitte) zur Anordnung einer MPU auf Grund von wiederholten Falschparkens in Kombination mit ein bis zweimaligen weiteren Verstößen gegen die StVO? 3. Fragen eins und zwei bitte ebenfalls für die Soldiner Str. beantworten. 4. Gibt es eine Untergrenze (Minimum) für die Anzahl der Parkverstöße, die zu einer Anordnung der MPU führen können? 5. Wie oft kam es in den Jahren 2019 und 2020 in Berlin Gesundbrunnen (oder falls Daten nicht verfügbar Mitte) zur Erhöhung des Verwarn- / Bußgeldes auf Grund von wiederholten Falschparkens? Hier bitte ebenfalls speziell für die Soldiner Str. beantworten. 6. Wer ist für eine Erhöhung des Verwarn- / Bußgeldes im Wiederholungsfalle zuständig? Ihre Behörde durch die Feststellung, dass mehrfach die gleiche Owi gemeldet wurde? Oder muss das Ordnungsamt / Polizei auf eine Wiederholung hinweisen, bzw. eine Erhöhung bei Feststellung der Tat festlegen? 7. Welche Voraussetzungen müssen für die Anordnung einer MPU im geschilderten Fall (Frage 1) erfüllt sein? Ist es notwendig, konkret den Fahrer zu identifizieren? Wenn ja, wie geschieht dies bei Parkverstößen? Ist der Halter nach Zahlung automatisch als Täter zu werten? Mit der Bitte um weitere Erkläuterungen hierzu. Vielen Dank für Ihre Mühe und Ihre tägliche Arbeit fürs Gemeinwohl!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197041/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik Anordnung einer MPU / Erhöhung des Buß…
An Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik Anordnung einer MPU / Erhöhung des Bußgeldes bei wiederholtem Falschparken [#197041]
Datum
16. Oktober 2020 12:20
An
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik Anordnung einer MPU / Erhöhung des Bußgeldes bei wiederholtem Falschparken“ vom 13.09.2020 (#197041) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197041/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik Anordnung einer MPU / Erhöhung des B…
An Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik Anordnung einer MPU / Erhöhung des Bußgeldes bei wiederholtem Falschparken [#197041]
Datum
28. Dezember 2021 08:20
An
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik Anordnung einer MPU / Erhöhung des Bußgeldes bei wiederholtem Falschparken“ vom 13.09.2020 (#197041) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 439 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197041/

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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zuständigkeitshalber zur Beantwortung übermittelt wur…
Von
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Betreff
AW: Statistik Anordnung einer MPU / Erhöhung des Bußgeldes bei wiederholtem Falschparken [#197041]
Datum
21. Januar 2022 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zuständigkeitshalber zur Beantwortung übermittelt wurde. Diesbezüglich sei darauf hingewiesen, dass Ihre Anfrage hier erstmalig über Ihre Nachfrage bekannt wurde. Zu Frage 1. bis 3. Die hier geführten Statistiken selektieren nicht nach dem Grund einer Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Mithin kann Ihre Frage, die neben dem Grund auch nach dem Ort bestimmter Umstände, die zu einer sog. MPU-Anordnung führten, nicht beantwortet werden. Diesbezüglich bitte ich zu berücksichtigen, dass eine Verpflichtung, die begehrte Information durch Aufarbeitung verschiedener Vorgänge zu beschaffen, besteht nicht. Zu Frage 4. Die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens basiert in dem geschilderten Fall regelmäßig auf einer Ermessensentscheidung, die die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen muss. Eine von Ihnen erfragte Untergrenze kann dabei allenfalls eine Orientierung, nicht aber eine feste Grenze darstellen. Zu Frage 5. Die hiesige Behörde spricht in den genannten Fällen weder Verwarnungs- noch Bußgelder aus, kann diese mithin auch nicht erhöhen. Zu Frage 6. Siehe Antwort auf Frage 5. Sofern eine entsprechende Erhöhung gesetzlich vorgesehen sind, spricht sie die für das jeweilige Ordnungswidrigkeitenverfahren zuständige Behörde aus. Zu Frage 7. Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung ergehen gegenüber Inhabern von oder Bewerbern um eine/r Fahrerlaubnis. Maßnahmen nach, oder - wie in dem erfragten Beispielsfall - abweichend vom Fahreignungs-Bewertungssystem können ausschließlich gegenüber Inhabern einer Fahrerlaubnis ergehen. Ergeht eine sog. Kennzeichenanzeige gegenüber der das Fahrzeug haltenden Person, die Inhaber einer Fahrerlaubnis ist, sind Maßnahmen zur Eignungsüberprüfung wegen der genannten Verstöße nach Abschluss des Verfahrens möglich. Die Verantwortlichkeit der das Fahrzeug haltenden Person bleibt dabei bestehen, sofern nichts Gegenteiliges dargelegt ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4. verwiesen. In der Hoffnung, dass diese Antworten hilfreich für Sie waren, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen