Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen und welcher Art in den letzten Jahren an den Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters

1. Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen und welcher Art in den letzten Jahren an den Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters herangetragen wurden.

2. Übersicht/Liste der Eingaben/Beschwerden/Petitionen wie in den letzten Jahren die an Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters abgeholfen bzw. beantwortet wurden.

3. Übersicht/Liste der konkreten thematischen, inhaltlichen Schwerpunkte und Anliegen der Eingaben/Beschwerden/Petitionen, der letzten Jahren an Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters herangetragen wurden.

4.
Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...?

5. Wie viele Personen sind für Bearbeitung von Eingaben/Beschwerden/Petitionen, die in den letzten Jahren an den Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters herangetragen wurden zuständig bzw. angestellt (Vollzeit/Teilzeit)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2014
  • Frist
    9. April 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen und welcher Art in den letzten Jahren an den Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters [#5888]
Datum
8. März 2014 17:46
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen und welcher Art in den letzten Jahren an den Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters herangetragen wurden. 2. Übersicht/Liste der Eingaben/Beschwerden/Petitionen wie in den letzten Jahren die an Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters abgeholfen bzw. beantwortet wurden. 3. Übersicht/Liste der konkreten thematischen, inhaltlichen Schwerpunkte und Anliegen der Eingaben/Beschwerden/Petitionen, der letzten Jahren an Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters herangetragen wurden. 4. Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...? 5. Wie viele Personen sind für Bearbeitung von Eingaben/Beschwerden/Petitionen, die in den letzten Jahren an den Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters herangetragen wurden zuständig bzw. angestellt (Vollzeit/Teilzeit)?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Statistik der an den Regierenden Bürgermeister gerichteten Eingaben/Beschwerden/Petitionen der letzten Jahre Sehr …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Statistik der an den Regierenden Bürgermeister gerichteten Eingaben/Beschwerden/Petitionen der letzten Jahre
Datum
27. März 2014 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre an die Landesredaktion Berlin gerichtete E-Mail vom 8. März 2014 in obiger Angelegenheit ist der Bürgerberatung der Senatskanzlei zugeleitet worden. Ich wurde beauftragt, Ihnen zu antworten. Vorab darf ich darauf aufmerksam machen, dass an den Regierenden Bürgermeister persönlich, schriftlich und telefonisch vielfältige Probleme und Fragen herangetragen werden, für die im Einzelfall Hilfe zu leisten oder eine Überprüfung zu veranlassen ist. Als Bestandteil der Senatskanzlei Berlin nimmt sich die Bürgerberatung dieser Sorgen und Nöte an. Gleichwohl ist die Bürgerberatung nicht nur als eine Beschwerdestelle im engeren Sinne konzipiert, sondern dient auch als Auskunftsinstanz und Ansprechpartner für Fragen, Wünsche und Anregungen diverser Art und das nicht nur für die Berlinerinnen und Berliner, sondern auch für Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet und auch aus dem Ausland. Zugleich sind die an den Regierenden Bürgermeister gerichteten Eingaben auch ein wichtiger Indikator für die Zufriedenheit der Berlinerinnen und Berliner mit ihrer Verwaltung, für Brennpunkte, Fehlerquellen und auch für bestehenden Verbesserungsbedarf. Basierend auf dem hier vorliegenden Datenmaterial beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1. Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen und welcher Art in den letzten Jahren an den Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters herangetragen wurden. Jahr Eingaben (schriftlich) Besucher/-innen Telefon Gesamt- eingaben (Summe der Spalten 2/3/4) 2009 5.672 400 2.325 8.397 2010 6.330 517 2.252 9.099 2011 11.191 639 2.147 13.977 2012 7.052 756 1.581 9.389 2013 6.469 777 1.426 8.672 2. Übersicht/Liste der Eingaben/Beschwerden/Petitionen wie in den letzten Jahren die an Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters abgeholfen bzw. beantwortet wurden. Grundsätzlich werden alle Eingaben beantwortet mit Ausnahme von anonyme Schreiben und Schreiben, die beleidigend oder diffamierend sind. Ebenfalls nicht beantwortet werden standardisierte Massensendungen und Unterschriftenlisten (sog. Aktionen). Eine Übersicht/Liste über diejenigen Eingaben, in denen die Bürgerberatung helfen konnte, wird nicht geführt. 3. Übersicht/Liste der konkreten thematischen, inhaltlichen Schwerpunkte und Anliegen der Eingaben/Beschwerden/Petitionen, der letzten Jahren an Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters herangetragen wurden. Eine Übersicht für die Jahre 2009 - 2013 (Zuordnung zu einzelnen Politikfeldern) ist der Anlage zu entnehmen. Eine konkrete thematische Zuordnung zu Einzelthemen erfolgt aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes nicht. Ohnehin hätte dies angesichts der ständig wechselnden aktuellen politischen Themen nur eine bedingte Aussagefähigkeit. 4. Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...? Eine Veröffentlichung der statistischen Daten der Bürgerberatung ist bisher nicht erfolgt. 5. Wie viele Personen sind für Bearbeitung von Eingaben/Beschwerden/Petitionen, die in den letzten Jahren an den Regierenden Bürgermeister von Berlin bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Regierenden Bürgermeisters herangetragen wurden zuständig bzw. angestellt (Vollzeit/Teilzeit)? In der Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeisters - Senatskanzlei - sind insgesamt fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Beantwortung der Anliegen beauftragt, davon eine Position teilzeitbeschäftigt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andreas Psiorz Leiter der Bürgerberatung _____________________________________________________ Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - III CB Jüdenstraße 1; 10178 Berlin Tel +49 30 9026-2363; Fax +49 30 9026-2370 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.berlin.de/senatskanzlei _____________________________________________________ Die E-Mailadresse ist nicht für den Empfang signierter E-Mails geeignet. [image001]