Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen und welcher Art in den letzten Jahren an die Ministerpräsidentin des Landes NRW bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro der Ministerpräsidentin

1. Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen und welcher Art in den letzten Jahren an die Ministerpräsidentin des Landes NRW bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro der Ministerpräsidentin des Landes NRW herangetragen wurden.

2. Übersicht/Liste der Eingaben/Beschwerden/Petitionen wie in den letzten Jahren die an die Ministerpräsidentin des Landes NRW bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro der Ministerpräsidentin des Landes NRW abgeholfen bzw. beantwortet wurden.

3. Übersicht/Liste der konkreten thematischen, inhaltlichen Schwerpunkte und Anliegen der Eingaben/Beschwerden/Petitionen, der letzten Jahren an die Ministerpräsidentin des Landes NRW bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro der Ministerpräsidentin des Landes NRW herangetragen wurden.

4.
Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...?

5. Wie viele Personen sind für Bearbeitung von Eingaben/Beschwerden/Petitionen, die in den letzten Jahren an die Ministerpräsidentin des Landes NRW bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro der Ministerpräsidentin des Landes NRW wurden zuständig bzw. angestellt (Vollzeit/Teilzeit)?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2014
  • Frist
    29. April 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen und welcher Art in den letzten Jahren an die Ministerpräsidentin des Landes NRW bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro der Ministerpräsidentin [#6071]
Datum
27. März 2014 22:51
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen und welcher Art in den letzten Jahren an die Ministerpräsidentin des Landes NRW bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro der Ministerpräsidentin des Landes NRW herangetragen wurden. 2. Übersicht/Liste der Eingaben/Beschwerden/Petitionen wie in den letzten Jahren die an die Ministerpräsidentin des Landes NRW bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro der Ministerpräsidentin des Landes NRW abgeholfen bzw. beantwortet wurden. 3. Übersicht/Liste der konkreten thematischen, inhaltlichen Schwerpunkte und Anliegen der Eingaben/Beschwerden/Petitionen, der letzten Jahren an die Ministerpräsidentin des Landes NRW bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro der Ministerpräsidentin des Landes NRW herangetragen wurden. 4. Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...? 5. Wie viele Personen sind für Bearbeitung von Eingaben/Beschwerden/Petitionen, die in den letzten Jahren an die Ministerpräsidentin des Landes NRW bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro der Ministerpräsidentin des Landes NRW wurden zuständig bzw. angestellt (Vollzeit/Teilzeit)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 27. März 2014 - Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen an Frau Ministerpräsidentin Sehr …
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 27. März 2014 - Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen an Frau Ministerpräsidentin
Datum
28. April 2014 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr IFG-Antrag vom 27. März 2014 (Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen an Frau Ministerpräsidentin) liegt hier zur Bearbeitung vor. Die beabsichtigte Ablehnung Ihres Antrags ist von Seiten der Staatskanzlei gem. § 5 Absatz 2 Satz 3, 1. Hs. IFG NRW schriftlich zu erteilen und zu begründen. Dieser Verwaltungsakt (vgl. Franßen/Seidel, Das IFG NRW, Berlin 2007, Rn. 606) ist Ihnen gem. § 41 Absatz 1 Satz 1 VwVfG NRW bekannt zu geben, wobei sich die Zustellung nach § 41 Absatz 5 VwVfG NRW, §§ 1 Absatz 2, 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 und 2 LZG NRW i.V.m. §§ 177 ff. ZPO richtet. Der Zugang des Bescheids setzt die Rechtsmittelfrist in Gang (§§ 74, 68 VwGO) und bedarf deshalb eines Nachweises durch Postzustellungsurkunde. Insofern bitte ich Sie, mir Ihre Wohnungsanschrift zukommen zu lassen. Ohne diese kann ich Ihnen den Bescheid nicht bekannt geben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr IFG-Antrag vom 27. März 2014 - Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen an Frau Ministerpräsidentin …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 27. März 2014 - Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen an Frau Ministerpräsidentin [#6071]
Datum
29. April 2014 21:52
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> um mir den ablehenden Bescheid postalisch übermitteln zu können, möchte ich Ihnen meine postalische Anschrift übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>