Statistik der Haftgründe insb. Anteil der Schwarzfahrer

Eine Statistik der Haftgründe der bei Ihnen inhaftierten Menschen.

Insbesondere: wie hoch ist der Anteil der Schwarzfahrer, also der nach § 265a StGB verurteilten?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juni 2015
  • Frist
    17. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Statist…
An Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik der Haftgründe insb. Anteil der Schwarzfahrer [#10177]
Datum
15. Juni 2015 14:46
An
Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Statistik der Haftgründe der bei Ihnen inhaftierten Menschen. Insbesondere: wie hoch ist der Anteil der Schwarzfahrer, also der nach § 265a StGB verurteilten?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz)
Guten Tag Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz)
Betreff
AW: Statistik der Haftgründe insb. Anteil der Schwarzfahrer [#10177]
Datum
19. Juni 2015 09:42
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz)
Auskunft nach dem LIFG
Von
Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz)
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem LIFG
Datum
23. Juni 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,3 MB
Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz)
Guten Tag Herr Antragsteller/in, hinsichtlich Ihres Antrags auf Auskunft/Einsicht nach dem Landesinformationsfre…
Von
Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz)
Betreff
Statistik der Haftgründe insb. Anteil der Schwarzfahrer [#10177]
Datum
23. Juni 2015 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, hinsichtlich Ihres Antrags auf Auskunft/Einsicht nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) vom 15.06.2015 bitte ich um Mitteilung einer postalischen Adresse, an die der Bescheid zugestellt werden kann. Eine erste Prüfung Ihres Antrags hat ergeben, dass Ihr Antrag voraussichtlich abgelehnt werden muss. Gem. § 7 I LIFG ist eine Ablehnung schriftlich zu begründen und gem. § 8 LIFG mit einer Rechtsbehelfsbelehrung per Post zuzustellen. Ich bitte daher um Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen Adresse. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> anbei meine Postanschrift. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Ant…
An Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik der Haftgründe insb. Anteil der Schwarzfahrer [#10177]
Datum
23. Juni 2015 15:13
An
Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> anbei meine Postanschrift. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>