Statistik der Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung in der kreisangehörigen Stadt Arnsberg

Statistik über die Anzahl der Menschen mit Behinderung bzw. Schwerbehinderung in der kreisangehörigen Stadt Arnsberg zum Stichtag 30.06.2015 (bzw. ersatzweise zum 31.12.2014).

Ich bitte um Gruppierung der Daten nach folgenden Kriterien:
a) Getrennt nach dem Grad der Behinderung (GdB) in 10er-Schritten von 20 bis 100
b) Getrennt nach Altersgruppen (0-6, 7-15, 16-65, 66 Jahre und älter)
c) Getrennt nach Geschlecht
d) Getrennt nach anerkannten Merkzeichen

Meine gleichlautende Anfrage an den Hochsauerlandkreis vom 9. Juli 2015 (https://fragdenstaat.de/anfrage/statistik-der-menschen-mit-behinderung-und-schwerbehinderung-in-der-kreisangehorigen-stadt-arnsberg/) wurde an den Geschäftsbereich Statistik des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) weitergeleitet, hätte von dort jedoch nur in Teilbereichen beantwortet werden können.

Weil ich davon ausgehe, dass die angeforderten Daten bei der Bezirksregierung Münster vorgehalten werden, bitte ich aus diesem Grund hilfsweise Ihre Behörde um Auskunft.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juli 2015
  • Frist
    21. August 2015
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Matthias Otto
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Matthias Otto
Betreff
Statistik der Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung in der kreisangehörigen Stadt Arnsberg [#10681]
Datum
18. Juli 2015 13:03
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistik über die Anzahl der Menschen mit Behinderung bzw. Schwerbehinderung in der kreisangehörigen Stadt Arnsberg zum Stichtag 30.06.2015 (bzw. ersatzweise zum 31.12.2014). Ich bitte um Gruppierung der Daten nach folgenden Kriterien: a) Getrennt nach dem Grad der Behinderung (GdB) in 10er-Schritten von 20 bis 100 b) Getrennt nach Altersgruppen (0-6, 7-15, 16-65, 66 Jahre und älter) c) Getrennt nach Geschlecht d) Getrennt nach anerkannten Merkzeichen Meine gleichlautende Anfrage an den Hochsauerlandkreis vom 9. Juli 2015 (https://fragdenstaat.de/anfrage/statistik-der-menschen-mit-behinderung-und-schwerbehinderung-in-der-kreisangehorigen-stadt-arnsberg/) wurde an den Geschäftsbereich Statistik des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) weitergeleitet, hätte von dort jedoch nur in Teilbereichen beantwortet werden können. Weil ich davon ausgehe, dass die angeforderten Daten bei der Bezirksregierung Münster vorgehalten werden, bitte ich aus diesem Grund hilfsweise Ihre Behörde um Auskunft.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Otto <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Otto
Matthias Otto
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Statistik der Menschen mit Behinderung un…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Matthias Otto
Betreff
AW: Statistik der Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung in der kreisangehörigen Stadt Arnsberg [#10681]
Datum
22. August 2015 14:02
An
Bezirksregierung Münster
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Statistik der Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung in der kreisangehörigen Stadt Arnsberg" vom 18.07.2015 (#10681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Matthias Otto Anfragenr: 10681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Münster
27.1.1.1 – 4795 A Sehr geehrter Herr Otto, auf Ihre Sachstandsanfrage vom 22.08.2015 kann ich Ihnen leider n…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Statistik der Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung in der kreisangehörigen Stadt Arnsberg [#10681] - IFG - 4795
Datum
24. August 2015 10:46
Status
Warte auf Antwort
27.1.1.1 – 4795 A Sehr geehrter Herr Otto, auf Ihre Sachstandsanfrage vom 22.08.2015 kann ich Ihnen leider nur mitteilen, dass mich Ihre Anfrage vom 18.07.2015 nicht erreicht hat. Meine Kollegin, die für Statistikabfragen zuständig ist, ist derzeit urlaubsbedingt nicht anwesend. Teilen Sie mir bitte mit, an wen Sie die E-Mail vom 18.07.2015 gerichtet haben und schicken Sie mir bitte eine Kopie Ihrer Anfrage. Im Übrigen möchte ich Sie schon jetzt darauf aufmerksam machen, dass Herr der Daten der jeweilige kommunale Aufgabenträger – in Ihrem Fall also der Hochsauerlandkreis – ist und dieser somit Adressat Ihrer Abfrage sein müsste. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Otto
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Nachfolgend übersende ich eine Kopie meiner An…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Matthias Otto
Betreff
AW: AW: Statistik der Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung in der kreisangehörigen Stadt Arnsberg [#10681] - IFG - 4795 [#10681]
Datum
25. August 2015 20:59
An
Bezirksregierung Münster
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Nachfolgend übersende ich eine Kopie meiner Anfrage, die über das Portal fragdenstaat.de an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> gesandt wurde. Bezüglich Ihres Hinweises auf den kommunalen Aufgabenträger bitte ich den Verfahrensgang meiner Anfrage an den Hochsauerlandkreis vom 09. Juli 2015 zu berücksichtigen (https://fragdenstaat.de/a/10525). Mit freundlichen Grüßen Matthias Otto ---- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistik über die Anzahl der Menschen mit Behinderung bzw. Schwerbehinderung in der kreisangehörigen Stadt Arnsberg zum Stichtag 30.06.2015 (bzw. ersatzweise zum 31.12.2014). Ich bitte um Gruppierung der Daten nach folgenden Kriterien: a) Getrennt nach dem Grad der Behinderung (GdB) in 10er-Schritten von 20 bis 100 b) Getrennt nach Altersgruppen (0-6, 7-15, 16-65, 66 Jahre und älter) c) Getrennt nach Geschlecht d) Getrennt nach anerkannten Merkzeichen Meine gleichlautende Anfrage an den Hochsauerlandkreis vom 9. Juli 2015 (https://fragdenstaat.de/a/10525) wurde an den Geschäftsbereich Statistik des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) weitergeleitet, hätte von dort jedoch nur in Teilbereichen beantwortet werden können. Weil ich davon ausgehe, dass die angeforderten Daten bei der Bezirksregierung Münster vorgehalten werden, bitte ich aus diesem Grund hilfsweise Ihre Behörde um Auskunft. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Otto <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksregierung Münster
27.1.1.1 – 4795 A Sehr geehrter Herr Otto, vielen Dank für Ihre Informationen. Wie ich Ihnen bereits unter …
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: AW: Statistik der Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung in der kreisangehörigen Stadt Arnsberg [#10681] - IFG - 4795
Datum
26. August 2015 14:40
Status
Warte auf Antwort
27.1.1.1 – 4795 A Sehr geehrter Herr Otto, vielen Dank für Ihre Informationen. Wie ich Ihnen bereits unter dem 24.08.2015 mitgeteilt habe, ist Herr der Daten der Hochsauerlandkreis. Zur Herausgabe der Statistiken an Sie benötige ich daher das Einverständnis des Hochsauerlandkreises. Diese Erklärung liegt mir inzwischen vor. Sobald meine für Statistikabfragen zuständige Kollegin am 08.09.2015 wieder im Dienst ist wird sie sich um die Zusammenstellung der erbetenen Unterlagen kümmern. Mit freundlichen Grüßen