Statistik der Neuinfektionen nach Infektionsort

Eine Aufstellung der vom Gesundheitsamt des Kreises erfassten Corona-Infektionen ab 1. August aufgeschlüsselt nach
- Kalenderwoche
- Ort der Infektion (zB: Arbeit, Restaurant, Fitnessstudio, Schwimmbad, ÖPNV)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Kosten dieser Information:
    760,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung …
An Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - FB33 Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik der Neuinfektionen nach Infektionsort [#201849]
Datum
28. Oktober 2020 10:08
An
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - FB33 Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung der vom Gesundheitsamt des Kreises erfassten Corona-Infektionen ab 1. August aufgeschlüsselt nach - Kalenderwoche - Ort der Infektion (zB: Arbeit, Restaurant, Fitnessstudio, Schwimmbad, ÖPNV)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201849/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - FB33 Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Landestransparenzgesetz. Die erbet…
Von
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - FB33 Gesundheit
Betreff
AW: Statistik der Neuinfektionen nach Infektionsort [#201849]
Datum
4. November 2020 17:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Landestransparenzgesetz. Die erbetenen Informationen sind nicht als kostenfreie einfache schriftliche Auskunft im Sinne des LTranspG verfügbar, da hier der dafür vom Allgemeinen Gebührenverzeichnis vorgegebene Zeitaufwand von 45 Minuten weit überschritten wird. Für diese Informationsermittlung müssten händisch alle hier vorliegenden mehr als 14.000 Datensätze ausgezählt werden. Dafür müssten von uns nach § 24 Abs. 1 LTransG Kosten festgesetzt werden. Gem. § 2 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses des Landes Rheinland-Pfalz werden für Personal- und Sachkosten für eine Stunde Zeitaufwand gehobener Dienst 70,04 Euro erhoben. Der Arbeitsaufwand zur Ermittlung der von Ihnen erbetenen Information wird von hier auf etwa 60 Stunden geschätzt, so dass Kosten in Höhe von 4.202,40 Euro anfallen würden. Diese Kosten würden Ihnen allerdings nicht in voller Höhe in Rechnung gestellt. Das Allgemeine Gebührenverzeichnis sieht in der lfd. Nr. 1 für Auskünfte vielmehr einen Höchstgebühr von 760 Euro vor. In Anwendung der lfd. Nr. 1 würde von uns angesichts der mit der Auskunft verbundenen umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen der vorgegebene Gebührenrahmen in voller Höhe ausgeschöpft und wir würden eine Gebühr in Höhe der Höchstgebühr von 760,- Euro festsetzen. Ich bitte um Mitteilung, ob die Auskunft vor dem Kostengesichtspunkt dennoch von uns erteilt werden soll. Tagesaktuelle Daten zu der Corona-Situation im Landkreis Bernkastel-Wittlich finden Sie auf dem Corona-Dashboard des Landkreises unter www.dashboard.bernkastel-wittlich.de . Zudem finden Sie alle weiteren Informationen rund um das Thema im Internet unter www.corona.bernkastel-wittlich.de . Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen