Statistik ehrenamtliche Richter*innen nach Bundesländern

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

auf die kleine Anfrage Nr. 20/5020 der MdL Schardt-Sauer im Hessischen Landtag vom 05.02.2021 teilt Ihr Haus mit, es plane die Erstellung einer Statistik zu ehrenamtlichen Richter*innen, aufgeschlüsselt nach Bund/Ländern.

Wann ist diese Statistik wo verfügbar?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Mai 2022
  • Frist
    29. Juni 2022
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Jörg Schmitz
Jörg Schmitz (SCHÖFFEN TV)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf die kleine An…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Jörg Schmitz (SCHÖFFEN TV)
Betreff
Statistik ehrenamtliche Richter*innen nach Bundesländern [#249983]
Datum
27. Mai 2022 12:20
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf die kleine Anfrage Nr. 20/5020 der MdL Schardt-Sauer im Hessischen Landtag vom 05.02.2021 teilt Ihr Haus mit, es plane die Erstellung einer Statistik zu ehrenamtlichen Richter*innen, aufgeschlüsselt nach Bund/Ländern. Wann ist diese Statistik wo verfügbar?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Schmitz Anfragenr: 249983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249983/ Postanschrift Jörg Schmitz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Schmitz (SCHÖFFEN TV)

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 505/2022 Sehr geehrter Herr Schmitz, in Beantwortung Ihrer Anfrage zu der Statistik der e…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Statistik ehrenamtliche Richter*innen nach Bundesländern [#249983]
Datum
21. Juni 2022 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 505/2022 Sehr geehrter Herr Schmitz, in Beantwortung Ihrer Anfrage zu der Statistik der ehrenamtlichen Richter*innen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern teile ich Ihnen mit, dass im Mai 2019 sich die Mitglieder des Ausschusses für Justizstatistik darauf verständigten, dass das Bundesamt für Justiz jährlich die Anzahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zum Stichtag 31. Dezember bei den Ländern abfragen soll. Die Abfrage erfolgt differenziert nach Gerichtsbarkeiten. Mit Blick auf die Wahlperioden ist es den Ländern überlassen, ob sie die Daten jährlich oder alle fünf Jahre fortschreiben. Die Datenabfrage dient der Erstellung einer Übersicht zur Geschlechterparität bei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern und erfolgt aufgrund einer entsprechenden Bitte (Nr. 3 unter TOP I. 10) der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) am 15. November 2018 in Berlin. Die Beschlüsse dieser JuMiKo finden Sie beispielsweise hier: https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2018/Herbstkonferenz-2018/index.php. Ein Datum für die Veröffentlichung der Statistik kann derzeit noch nicht benannt werden. Die Statistik 2019 befindet sich nach mehreren Korrekturen derzeit in der abschließenden Überprüfung durch die Länder. Für die Übersicht 2020 liegen noch nicht aus allen Bundesländern die erforderlichen Daten vor. Gerne lässt Ihnen das zuständige Referat III 3 die Übersicht nach der Veröffentlichung unaufgefordert zukommen. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen