Statistik LfDI Hessen

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden und bitte Sie mir daher folgendes zuzusenden. Ich kenne die bereits zur Verfügung gestellten Informationen in den Tätigkeitsberichten, jedoch sind für mich insbesondere die Aufschlüsselungen in den Kategorien interessant, weshalb ich Sie um die Informationen bitten möchte.

So bitte ich um Mittelung über die Daten der vergangenen fünf Jahre zu:

A) Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen
a. getrennt nach schriftlich / vor Ort
b. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt)
c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren
B) Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden
a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt)
b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden
c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren
C) Die Anzahl der gemeldeten Datenschutzverstöße
a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt)
b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden
c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren

Senden Sie mir die Informationen gerne als Excel-Datei zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden und…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik LfDI Hessen [#271384]
Datum
24. Februar 2023 14:34
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden und bitte Sie mir daher folgendes zuzusenden. Ich kenne die bereits zur Verfügung gestellten Informationen in den Tätigkeitsberichten, jedoch sind für mich insbesondere die Aufschlüsselungen in den Kategorien interessant, weshalb ich Sie um die Informationen bitten möchte. So bitte ich um Mittelung über die Daten der vergangenen fünf Jahre zu: A) Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen a. getrennt nach schriftlich / vor Ort b. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren B) Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren C) Die Anzahl der gemeldeten Datenschutzverstöße a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren Senden Sie mir die Informationen gerne als Excel-Datei zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271384/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich der datenschutzaufsichtsbehördlichen Tätigkeit gibt es in He…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Statistik LfDI Hessen [#271384]
Datum
28. Februar 2023 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich der datenschutzaufsichtsbehördlichen Tätigkeit gibt es in Hessen keinen Informationszugangsanspruch, § 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG. Mit freundlichen Grüßen