Statistik LfDI

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden und bitte Sie mir daher folgendes zuzusenden. Ich kenne die bereits zur Verfügung gestellten Informationen in den Tätigkeitsberichten, jedoch sind für mich insbesondere die Aufschlüsselungen in den Kategorien interessant, weshalb ich Sie um die Informationen bitten möchte.

So bitte ich um Mittelung über die Daten der vergangenen fünf Jahre zu:

A) Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen
a. getrennt nach schriftlich / vor Ort
b. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt)
c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren
B) Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden
a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt)
b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden
c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren
C) Die Anzahl der gemeldeten Datenschutzverstöße
a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt)
b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden
c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren

Senden Sie mir die Informationen gerne als Excel-Datei zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2023
  • Frist
    25. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden und …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik LfDI [#271237]
Datum
23. Februar 2023 13:20
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden und bitte Sie mir daher folgendes zuzusenden. Ich kenne die bereits zur Verfügung gestellten Informationen in den Tätigkeitsberichten, jedoch sind für mich insbesondere die Aufschlüsselungen in den Kategorien interessant, weshalb ich Sie um die Informationen bitten möchte. So bitte ich um Mittelung über die Daten der vergangenen fünf Jahre zu: A) Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen a. getrennt nach schriftlich / vor Ort b. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren B) Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren C) Die Anzahl der gemeldeten Datenschutzverstöße a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren Senden Sie mir die Informationen gerne als Excel-Datei zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271237/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Statistik LfDI [#271237]
Datum
23. Februar 2023 13:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Februar 2023, zu der wir Ihnen unser…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage: Statistik LfDI [#271237]
Datum
24. Februar 2023 12:28
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
570,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Februar 2023, zu der wir Ihnen unsere Antwort übersenden. Mit freundlichen Grüßen