Statistik meldepflichtige Infektionen

Anfrage an: Landratsamt Karlsruhe

Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Statistik aus den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 zu den bei Ihnen erfassten meldepflichtigen Infektionskrankheiten.
Welche Infektionskrankheiten mit der jeweiligen Anzahl an erkrankten Personen wurden in den o.g. Jahren erfasst.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2016
  • Frist
    20. November 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistik aus …
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik meldepflichtige Infektionen [#18461]
Datum
21. Oktober 2016 15:30
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistik aus den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 zu den bei Ihnen erfassten meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Welche Infektionskrankheiten mit der jeweiligen Anzahl an erkrankten Personen wurden in den o.g. Jahren erfasst. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Landratsamt Karlsruhe
Sehr geehrtAntragsteller/in das Robert-Koch-Institut in Berlin bietet auf seiner Homepage mit <<E-Mail-Adr…
Von
Landratsamt Karlsruhe
Betreff
Re: Statistik meldepflichtige Infektionen [#18461]
Datum
24. Oktober 2016 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Robert-Koch-Institut in Berlin bietet auf seiner Homepage mit <<E-Mail-Adresse>> eine Abfrage der Meldedaten nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) über das Web. <<E-Mail-Adresse>> bietet die Möglichkeit, die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen Krankheitsfälle und Erregernachweise individuell abzufragen und nach eigenem Bedarf Tabellen und Grafiken zu erstellen. Es handelt sich dabei um einen Auszug des Originaldatenbestandes zum Stichtag der Erstellung der letzten Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins. Das Programm ist über folgenden Link abrufbar: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/SurvStat/survstat_node.html Sie können damit jede meldepflichtige Erkrankung und jeden meldepflichtigen Erreger für jede Gebietseinheit (z. B. Stadt und Landkreis Karlsruhe) und jedes Meldejahr (2001 - 2016) in Deutschland abfragen. Ich gehe davon aus, dass damit eine Akteneinsicht bei uns nicht erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die rasche Information. Eine Akteneinsicht ist nicht erforder…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Statistik meldepflichtige Infektionen [#18461]
Datum
28. Oktober 2016 09:41
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die rasche Information. Eine Akteneinsicht ist nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in