Statistik Privatanzeigen 2015

Anfrage an: Bußgeldstelle Bremen

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Dokumente mit folgenden Informationen zu

Wie viele Anzeigen von Privatpersonen wegen Ordnungswidrigkeiten im fließenden Straßenverkehr sind im Kalenderjahr 2015 bei Ihnen eingegangen?
Wie viele Verfahren wurden davon bei Ihnen im Haus eingestellt?

Wenn Sie kein kompaktes entsprechenden Dokument haben, würde mir die schlichte Antwort auf die Fragen auch reichen.

Mit Privatperson im Sinne dieser Anfrage meine ich alle Bürger, die sich nicht dienstlich mit der Verfolgung von Owi im Fließverkehr beschäftigen (PVB, ggf. Mitarbeiter beim Stadtamt etc.).

Wenn Sie ergänzenden Informationen haben, die die Interpretation Ihrer Antwort einfacher machen, würde mich das ebenfalls freuen:
* auf welchen Wege erreichen Sie die Anzeigen (über die Polizei, direkt, etc.)?
* wie viele Verfahren wurden unmittelbar eingestellt?
* wie viele Verfahren wurden nach einer Anhörung des Betroffenen eingestellt?
* Wenn Verfahren nicht eingestellt wurden, verfolgen Sie den weiteren Weg? Also wie oft Widerspruch eingelegt wurde und wie das ausging?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Mai 2016
  • Frist
    10. Juni 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Dokumente mit folge…
An Bußgeldstelle Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik Privatanzeigen 2015 [#16696]
Datum
9. Mai 2016 08:43
An
Bußgeldstelle Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Dokumente mit folgenden Informationen zu Wie viele Anzeigen von Privatpersonen wegen Ordnungswidrigkeiten im fließenden Straßenverkehr sind im Kalenderjahr 2015 bei Ihnen eingegangen? Wie viele Verfahren wurden davon bei Ihnen im Haus eingestellt? Wenn Sie kein kompaktes entsprechenden Dokument haben, würde mir die schlichte Antwort auf die Fragen auch reichen. Mit Privatperson im Sinne dieser Anfrage meine ich alle Bürger, die sich nicht dienstlich mit der Verfolgung von Owi im Fließverkehr beschäftigen (PVB, ggf. Mitarbeiter beim Stadtamt etc.). Wenn Sie ergänzenden Informationen haben, die die Interpretation Ihrer Antwort einfacher machen, würde mich das ebenfalls freuen: * auf welchen Wege erreichen Sie die Anzeigen (über die Polizei, direkt, etc.)? * wie viele Verfahren wurden unmittelbar eingestellt? * wie viele Verfahren wurden nach einer Anhörung des Betroffenen eingestellt? * Wenn Verfahren nicht eingestellt wurden, verfolgen Sie den weiteren Weg? Also wie oft Widerspruch eingelegt wurde und wie das ausging? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bußgeldstelle Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 9.Mai 2016. Mit freundlichen …
Von
Bußgeldstelle Bremen
Betreff
WG: Statistik Privatanzeigen 2015 [#16696]
Datum
10. Mai 2016 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 9.Mai 2016. Mit freundlichen Grüßen
Bußgeldstelle Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 09.05.2016. Ihre Anfrage ist nicht nur mit geri…
Von
Bußgeldstelle Bremen
Betreff
WG: Statistik Privatanzeigen 2015 [#16696]
Datum
6. Juni 2016 17:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 09.05.2016. Ihre Anfrage ist nicht nur mit geringfügigem Verwaltungsaufwand zu beantworten. Dementsprechend wird die Information nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz gebührenpflichtig sein. Nach Ziffer 4 der Verordnung liegt der Gebührenrahmen zwischen 10 und 150 EUR. Die Gebühr für Ihre Anfrage wird voraussichtlich 20 EUR betragen. Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob Sie dennoch Interesse an den gewünschten Informationen haben und bestätigen Sie mir bitte, dass Sie bereit sind die anfallenden Gebühren zu tragen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe weiterhin Interesse an den gewünschten Informationen und werde die a…
An Bußgeldstelle Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Statistik Privatanzeigen 2015 [#16696]
Datum
7. Juni 2016 08:27
An
Bußgeldstelle Bremen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe weiterhin Interesse an den gewünschten Informationen und werde die anfallenden Gebühren tragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bußgeldstelle Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre schnelle Antwort. Noch bevor Ihre Anfrage eine gebührenpflichtige Inf…
Von
Bußgeldstelle Bremen
Betreff
AW: WG: Statistik Privatanzeigen 2015 [#16696]
Datum
7. Juni 2016 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre schnelle Antwort. Noch bevor Ihre Anfrage eine gebührenpflichtige Informationen auslöst, möchte ich Sie kurz zum Umgang mit Privatanzeigen informieren: Die Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt grundsätzlich durch die Polizei oder die städtische Verkehrsüberwachung. Im Einzelfall können auch Bürger_innen selbst Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstatten. Im großen Stil darf eine Überwachung nur durch eine Ordnungsbehörde erfolgen. „Ein ohne schützenswerte Eigeninteressen ausschließlich als selbsternannter Hilfsermittler agierender Anzeigeerstatter hat im Ordnungswidrigkeitenverfahren weder einen Bearbeitungs- noch einen Auskunftsanspruch gegen die Bußgeldbehörde“ OVG Lüneburg 13. Senat, Beschluss vom 23.09.2013, 13 LA 144/12 Um bei Privatanzeigen ein Bußgeldverfahren erfolgreich durchführen zu können, werden konkrete Angaben, wie zum Beispiel Tatzeitpunkt (Datum/Uhrzeit), Tatort, Erläuterungen zum Tathergang und Informationen zum beteiligten Fahrzeug (Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Farbe) benötigt. Der private Anzeigeerstatter ist im Regelfall Zeuge im Bußgeldverfahren und wird grundsätzlich namentlich genannt. Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet, eine eventuelle Falschaussage kann mit Strafe geahndet werden. Anonyme Anzeigen werden nicht verfolgt. Im Rahmen dieser Vorgaben werden Privatanzeigen für Verstöße im ruhenden Verkehr von einem Sachbearbeiter des Referats 22 zentral bearbeitet. Ein guter Überblick u.a. über die Qualität der Anzeigen ist damit gewährleistet. Es werden jedoch nur private Anzeigen mit schützenswerten Eigeninteressen (Fahrzeug parkte in der eigenen Einfahrt o.ä.) bearbeitet. Im Fließverkehr findet keine Bearbeitung privater Anzeigen statt. Gründe hierfür sind u.a. die nicht vorhandenen schützenwerten Eigeninteressen, die besonders schwierige Beweislage und die fehlende Halterhaftung nach 25a StVG im Fließverkehr. Im Jahr 2015 erfolgten zahlreiche private Anzeigen im Fließverkehr. Diese wurden jedoch nur archiviert und nicht bearbeitet. Eine zahlenmäßige Erfassung würde die gestern angesprochenen Aufwand auslösen, der zur Gebührenpflichtigkeit Ihrer Anfrage führt. Wenn Ihnen meine heutigen Informationen bereits genügen, bitte ich um eine kurze Information. Für eine kurzfristige Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, um nicht Gebühren für Informationen zu verursachen, die für Sie möglicherweise nicht von Wert sind. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die freundliche und umfangreiche Antwort. In der Tat ist dami…
An Bußgeldstelle Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Statistik Privatanzeigen 2015 [#16696]
Datum
8. Juni 2016 09:04
An
Bußgeldstelle Bremen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die freundliche und umfangreiche Antwort. In der Tat ist damit bereits ein Teil meines Auskunftswunsches abgedeckt. Ich werde mir mal durch den Kopf gehen lassen, ob ich die zahlenmäßige Aufschlüsselung rotzdem noch haben möchte und werde mich nächste Woche dazu wieder melden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> also ich verzichte auf die zahlenmäßige Aufstellung. Trotzdem hätte ich noc…
An Bußgeldstelle Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik Privatanzeigen 2015 [#16696]
Datum
13. Juni 2016 09:33
An
Bußgeldstelle Bremen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> also ich verzichte auf die zahlenmäßige Aufstellung. Trotzdem hätte ich noch eine abschließende Frage: Bezieht sich Ihre Antwort, dass "im Fließverkehr keine Bearbeitung privater Anzeigen stattfindet" nur auf Anzeigen, die von Bürgern direkt bei der Bußgeldstelle eingereicht werden? Oder auch darauf, wie Sie mit Anzeigen (im Fließverkehr) umgehen, die bei der Polizei eingegangen sind und von dort -- bearbeitet oder unbearbeitet -- an die Bußgeldstelle weitergeleitet werden? Vielen Dank für Ihre Geduld, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>