Statistik Rechtsstreitigkeiten

Anfrage an: Universität Potsdam

Ich erbitte Auskunft über Rechtstreitigkeiten in folgenden Bereichen:

1.
Anzahl der getroffenen Vergleiche, zurückgezogenen, verlorenen, gewonnenen und noch laufenden Verfahren für:
- Klagen gegen die Hochschule (oder deren Vertreter) von Studierenden
- Klagen gegen die Hochschule (oder deren Vertreter) durch Mitarbeiter der Hochschule

2.
- Anzahl der durch die Hochschule erteilten Abmahnungen gegen Mitarbeiter der Hochschule
- Anzahl der durch die Hochschule rechtswidrig erteilten Abmahnungen, sofern eine erfolreiche Anfechtung stattgefunden hat
- Anzahl der durch die Hochschule getroffenen Vergleiche bei erteilten Abmahnungen, sofern eine Anfechtung stattgefunden hat
- Anzahl der laufenden Anfechtungsverfahren von Abmahnungen, die die Hochschule erteilt hat

Jährlich als Summe für jede Einzelpositionen aufgelistet ab Januar 2014 bis August 2019.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Universität Potsdam Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Statistik Rechtsstreitigkeiten [#166745]
Datum
16. September 2019 18:33
An
Universität Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich erbitte Auskunft über Rechtstreitigkeiten in folgenden Bereichen: 1. Anzahl der getroffenen Vergleiche, zurückgezogenen, verlorenen, gewonnenen und noch laufenden Verfahren für: - Klagen gegen die Hochschule (oder deren Vertreter) von Studierenden - Klagen gegen die Hochschule (oder deren Vertreter) durch Mitarbeiter der Hochschule 2. - Anzahl der durch die Hochschule erteilten Abmahnungen gegen Mitarbeiter der Hochschule - Anzahl der durch die Hochschule rechtswidrig erteilten Abmahnungen, sofern eine erfolreiche Anfechtung stattgefunden hat - Anzahl der durch die Hochschule getroffenen Vergleiche bei erteilten Abmahnungen, sofern eine Anfechtung stattgefunden hat - Anzahl der laufenden Anfechtungsverfahren von Abmahnungen, die die Hochschule erteilt hat Jährlich als Summe für jede Einzelpositionen aufgelistet ab Januar 2014 bis August 2019.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Universität Potsdam
Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Antrag mit der Nummer 166745 ist am 16.09.2019 bei der Pressestelle der Universit…
Von
Universität Potsdam
Betreff
Ihr Antrag betr. Statistik Rechtsstreitigkeiten [#166745]
Datum
17. Oktober 2019 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Antrag mit der Nummer 166745 ist am 16.09.2019 bei der Pressestelle der Universität Potsdam eingegangen und uns zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Sie begehren Informationen nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) zu bestimmten Rechtsstreitigkeiten der Universität Potsdam, jährlich als Summe für jede Einzelposition aufgelistet ab Januar 2014 bis August 2019. Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Vorab sei darauf hingewiesen, dass bei Anfragen an Hochschulen die Bereiche von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Prüfung aus dem Anwendungsbereich des AIG ausgenommen sind (§ 2 Absatz 2 Satz 2 AIG), hierzu also kein Akteneinsichtsrecht besteht. zu 1. - Anzahl der Verfahren gegen die Hochschule von Studierenden: Die Verfahren bzw. Klagen von Studierenden gegen die Universität Potsdam betreffen die von § 2 Absatz 2 Satz 2 AIG ausgenommenen Bereiche. Daher kann diesbezüglich keine Auskunft erteilt werden. - Anzahl der Vergleiche in Verfahren gegen die Hochschule durch Mitarbeiter der Hochschule: 2014 wurden fünf, 2015 vier, 2016 drei, 2017 sechs, 2018 keine und bis August 2019 zwei Vergleiche getroffen. - Anzahl der zurückgezogenen Klagen gegen die Hochschule durch Mitarbeiter der Hochschule: Es wurde 2016 eine Klage zurückgezogen. - Anzahl der verlorenen Verfahren gegen die Hochschule durch Mitarbeiter der Hochschule: In 2016 hat die Universität Potsdam drei Verfahren, in 2017 und 2018 je ein Verfahren verloren. - Anzahl der gewonnenen Verfahren gegen die Hochschule durch Mitarbeiter: 2014 hat die Universität Potsdam zwei Verfahren, 2015 ein und 2016 zwei Verfahren gewonnen. - Anzahl der laufenden Verfahren gegen die Hochschule durch Mitarbeiter der Hochschule: Gemäß § 2 Absatz 4 AIG wird in laufenden Verfahren Akteneinsicht bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen oder in sonstiger Weise beendeten Entscheidung nur nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden Verfahrensrechts gewährt. In den Verfahren gegen die Universität Potsdam durch Mitarbeiter der Hochschule sind das Verfahrensrechte, die Akteneinsicht nur Beteiligten bzw. Personen mit glaubhaft gemachtem rechtlichen Interesse gewähren. Zu 2. - Anzahl der durch die Hochschule erteilten Abmahnungen gegen Mitarbeiter der Hochschule: Abmahnungen werden in der Universität Potsdam nicht statistisch erfasst. - Anzahl der durch die Hochschule rechtswidrig erteilten Abmahnungen, sofern eine erfolgreiche Anfechtung stattgefunden hat: Es gab im gefragten Zeitraum keine Anfechtungen von durch die Universität Potsdam erteilten Abmahnungen gegen Mitarbeiter der Hochschule. - Anzahl der durch die Hochschule getroffenen Vergleiche bei erteilten Abmahnungen, sofern eine Anfechtung stattgefunden hat: Es gab im gefragten Zeitraum keine Anfechtungen von durch die Universität Potsdam erteilten Abmahnungen gegen Mitarbeiter der Hochschule. - Anzahl der laufenden Anfechtungsverfahren von Abmahnungen, die die Hochschule erteilt hat: Gemäß § 2 Absatz 4 AIG wird in laufenden Verfahren Akteneinsicht bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen oder in sonstiger Weise beendeten Entscheidung nur nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden Verfahrensrechts gewährt. In den Verfahren gegen die Universität Potsdam durch Mitarbeiter der Hochschule sind das Verfahrensrechte, die Akteneinsicht nur Beteiligten bzw. Personen mit glaubhaft gemachtem rechtlichen Interesse gewähren. Freundliche Grüße