Statistik : Stress- und Belastungsbedingte Krankheitsfälle

Eine Statistik der Veränderung der Zahl von Stress- und Belastungsbedingten Krankheiten während den letzten Dekaden (längstmöglich; bestenfalls sortiert nach Branchen und Alter).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2017
  • Frist
    6. Januar 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Statistik d…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Statistik : Stress- und Belastungsbedingte Krankheitsfälle [#25580]
Datum
5. Dezember 2017 16:54
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Statistik der Veränderung der Zahl von Stress- und Belastungsbedingten Krankheiten während den letzten Dekaden (längstmöglich; bestenfalls sortiert nach Branchen und Alter).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Statistik : Stress- und Belastungsbedingte Krankheitsfälle [#25580]
Datum
6. Dezember 2017 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06. Dezember 2017. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30183 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Verzögerung der Beantwortung ihres IFG Bescheides betreffend Stress- und Belastungsbedingte Krankheitsfälle Sehr g…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Verzögerung der Beantwortung ihres IFG Bescheides betreffend Stress- und Belastungsbedingte Krankheitsfälle
Datum
24. Januar 2018 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund einer Vielzahl kurz vor Weihnachten und zwischen den Jahren eingegangener IFG-Anträge sowie diverser Krankheitsausfälle in unserem Arbeitsbereich wie auch z.T. in den Fachbereichen kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Leider ist davon auch Ihr Antrag betroffen. Unserem Bereich, der für die Bescheidung dieser Anträge zuständig ist, liegen die erfragten Informationen in der Regel nicht vor, so dass die Fachabteilungen unseres Hauses eingebunden werden müssen. Dieser Abstimmungsprozess kann im Einzelfall sehr zeitintensiv sein. Wir bitten Sie vor diesem Hintergrund um Verständnis und bitten die bereits eingetretene Verzögerung zu entschuldigen. Seien Sie versichert, dass wir Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten und unaufgefordert diesbezüglich wieder auf Sie zukommen werden. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Stress- und Belastungsbedingte Krankheitsfälle [#25580] (Az.: A-IR/1110100-IF30183) Sehr geehrtAntra…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Stress- und Belastungsbedingte Krankheitsfälle [#25580] (Az.: A-IR/1110100-IF30183)
Datum
6. Februar 2018 09:52
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 5. Dezember 2017 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30183) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Eine Statistik der Veränderung der Zahl von Stress- und Belastungsbedingten Krankheiten während den letzten Dekaden (längstmöglich; bestenfalls sortiert nach Branchen und Alter). Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Im Anhang finden Sie eine Auswertung von unserer Internetseite www.gbe-bund.de aus der Krankenhausdiagnosestatistik. In dieser Tabelle dargestellt finden Sie die Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000, ausgewertet anhand der folgenden Merkmale: F43 Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen F43.0 Akute Belastungsreaktion F48.0 Neurasthenie F93.0 Emotionale Störung mit Trennungsangst des Kindesalters M84.3 Stressfraktur, anderenorts nicht klassifiziert N39.3 Stressinkontinenz R45.7 Emotioneller Schock oder Stress, nicht näher bezeichnet R46.6 Unangemessene Betroffenheit und Beschäftigung mit Stressereignissen Angaben zu verschiedenen Branchen und aus dem ambulanten Bereich liegen uns nicht vor. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen