Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten

Ärzte, die aus dem Ausland nach Berlin kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachenprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Anstelle der Kenntnisprüfung kann in mehreren Bundesländern auch ein Gutachterweg gewählt werden, der eine Möglichkeit sein kann, die Kenntnisprüfung zu vermeiden.

Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht:

- wie viele Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms werden jährlich in Berlin gestellt?
- wie viele Anträge werden aus formalen Gründen (Nichterfüllen der Voraussetzungen) abgelehnt?
- wie viele Anträge werden zurückgezogen?
- wie viele der Anträge erzielen am Ende eine Anerkennung des Nicht-EU-Arztdiploms?
- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung?
- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung?
- wie viele Versuche hat man in Berlin bei der Fachsprachenprüfung und wie viele bei der Kenntnisprüfung?
- Gibt es in Berlin die Option, einen sogenannten "Gutachterweg" zu wählen, bei dem der Bewerber durch einen Gutachter evaluiert werden und bei dem die Möglichkeit besteht, die Kenntnisprüfung zu umgehen?
- Falls ja: wie viele Bewerber wählen diesen Weg, und wie viele müssen laut Gutachten dennoch in die Kenntnisprüfung (z.B. weil Mängel im Studium festgestellt wurden)?
- bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten [#157191]
Datum
11. Juli 2019 14:38
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ärzte, die aus dem Ausland nach Berlin kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachenprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Anstelle der Kenntnisprüfung kann in mehreren Bundesländern auch ein Gutachterweg gewählt werden, der eine Möglichkeit sein kann, die Kenntnisprüfung zu vermeiden. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht: - wie viele Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms werden jährlich in Berlin gestellt? - wie viele Anträge werden aus formalen Gründen (Nichterfüllen der Voraussetzungen) abgelehnt? - wie viele Anträge werden zurückgezogen? - wie viele der Anträge erzielen am Ende eine Anerkennung des Nicht-EU-Arztdiploms? - wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung? - wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung? - wie viele Versuche hat man in Berlin bei der Fachsprachenprüfung und wie viele bei der Kenntnisprüfung? - Gibt es in Berlin die Option, einen sogenannten "Gutachterweg" zu wählen, bei dem der Bewerber durch einen Gutachter evaluiert werden und bei dem die Möglichkeit besteht, die Kenntnisprüfung zu umgehen? - Falls ja: wie viele Bewerber wählen diesen Weg, und wie viele müssen laut Gutachten dennoch in die Kenntnisprüfung (z.B. weil Mängel im Studium festgestellt wurden)? - bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen an die E-Mail-Adresse der LAGeSo-Poststelle ist an das Referat…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
WG: Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten [#157191]
Datum
17. Juli 2019 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen an die E-Mail-Adresse der LAGeSo-Poststelle ist an das Referat für die Berufe im Gesundheitswesen/Landesprüfungsamt in Berlin weitergeleitet worden. Zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass ich für ein Auskunftsersuchen nach dem VIG (§ 1) nicht zuständig bin und mir auch eine Weiterleitung an eine andere öffentliche Stelle aufgrund Ihrer Angaben nicht möglich ist, da ich keinen inhaltlichen Zusammenhang zwischen Ihren Fragen zur Approbationserteilung von Ärzten und den im VIG geregelten Fragen zu den Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder zu Verbraucherprodukten, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen, erkennen kann. Zuständig ist mein Referat aber für Ihre Fragen, die die Approbationserteilung an Ärzt*innen mit ausländischer Ausbildung betreffen. Diesbezüglich muss ich Ihnen leider mitteilen, dass eine Statistik, die die von Ihnen erbetenen Zahlen und Zusammenhänge ausweist, in meinem Verantwortungsbereich nicht geführt wird. Ich kann Ihnen aber wie erbeten, soweit möglich, die Zahlen zu Ihren Fragen mitteilen bzw. die Fragen beantworten. Meine Antworten habe ich nachstehend direkt unter Ihre Fragen in Ihrer Bezugs-E-Mail in roter Schrift eingefügt. Ich hoffe, dass diese Auskunft Ihrem Informationsinteresse in ausreichendem Maße Genüge trägt. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen