Statistik über die COVID19-ANSTECKUNGSORTE

Zum besseren Verständnis und um Orte mit hohen Ansteckungsrisiko zu meiden, bitte ich um Bereitstellung der von den hervorragenden deutschen Gesundheitsämtern sicherlich erfassten Ansteckungsorte, an denen Bürger sich mit COVID19 infiziert haben. Fehlanzeige erforderlich.

Mind. enthalten sein sollten Orte wie:
- Gastronomie
- Beherbergungsbetriebe
- Betriebsstätten (gerne differenziert nach Büros, produzierendem Gewerbe, ..)
- Sportstätten beim aktiven Sport (draußen, drinnen)
- Sportstätten als Zuschauer
- körpernahe Dienstleistungen
- Einzelhandel
- private Feiern (Hochzeiten, Geburtstage, ..)
- Privatkontakte
- religiöse Veranstaltungen
- Pflegeheime
- Krankenhäuser
- Arztpraxen
- zwischen und von Ärzten, Polizisten, Feuerwehrleuten, Sanitätern und Soldaten
- öffentliche Verkehrsmittel (Langstrecke, Kurzstrecke, Flugzeug, Bahn, ..)
- undefinierbar
- Kindergärten
- Schulen
- Universitäten und sonstige Bildungseinrichtungen
- Freizeitaktivitäten
- kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzerte, ..)

Um die Auswirkungen der Lockdowns herausfiltern zu können, sollte die Statistik in Monatsscheiben aufgeteilt sein.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum besseren Verständnis u…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die COVID19-ANSTECKUNGSORTE [#217349]
Datum
4. April 2021 11:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum besseren Verständnis und um Orte mit hohen Ansteckungsrisiko zu meiden, bitte ich um Bereitstellung der von den hervorragenden deutschen Gesundheitsämtern sicherlich erfassten Ansteckungsorte, an denen Bürger sich mit COVID19 infiziert haben. Fehlanzeige erforderlich. Mind. enthalten sein sollten Orte wie: - Gastronomie - Beherbergungsbetriebe - Betriebsstätten (gerne differenziert nach Büros, produzierendem Gewerbe, ..) - Sportstätten beim aktiven Sport (draußen, drinnen) - Sportstätten als Zuschauer - körpernahe Dienstleistungen - Einzelhandel - private Feiern (Hochzeiten, Geburtstage, ..) - Privatkontakte - religiöse Veranstaltungen - Pflegeheime - Krankenhäuser - Arztpraxen - zwischen und von Ärzten, Polizisten, Feuerwehrleuten, Sanitätern und Soldaten - öffentliche Verkehrsmittel (Langstrecke, Kurzstrecke, Flugzeug, Bahn, ..) - undefinierbar - Kindergärten - Schulen - Universitäten und sonstige Bildungseinrichtungen - Freizeitaktivitäten - kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzerte, ..) Um die Auswirkungen der Lockdowns herausfiltern zu können, sollte die Statistik in Monatsscheiben aufgeteilt sein. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217349/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermit…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Re: Statistik über die COVID19-ANSTECKUNGSORTE [#217349], Eingangsbestätigung Ihrer Mail
Datum
12. April 2021 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: In den täglichen Situati…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Statistik über die COVID19-ANSTECKUNGSORTE [#217349]
Datum
13. April 2021 07:47
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: In den täglichen Situationsberichte des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ), in denen seit dem 4. März 2020 eine Vielzahl von Informationen rund um das Coronavirus aufbereitet werden, kann dienstags nachgelesen werden, in welchen Infektionsumfeldern (Setting) und Meldewochen Fälle von den Gesundheitsämtern zugeordnet wurden. Abgebildet werden alle Fälle aus Ausbrüchen mit 2 oder mehr Fällen. Amtliche Informationen in der von Ihnen erwünschten Detailtiefe liegen über die oben genannten Daten hinaus nicht vor. Diese hätten zum einen als Grundvoraussetzung, dass eine Infektion ohne jeden Zweifel einer bestimmten Situation zugeordnet werden kann. Zum anderen erforderte dies eine höchst intensive Mitwirkung der Personen, deren PCR-Test ein positives Ergebnis ergab, was nicht immer der Fall ist. Die grundsätzliche Wirksamkeit von Maßnahmen, soweit Einzelmaßnahmen von anderen getrennt beurteilbar sind, wurden im Stufenkonzept des Robert Koch-Instituts (RKI) zusammengefasst und sind abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, die leider meine Frage nicht beantwortet. Entgegen I…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik über die COVID19-ANSTECKUNGSORTE [#217349]
Datum
13. April 2021 16:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, die leider meine Frage nicht beantwortet. Entgegen Ihrer Ausführungen erstellen die Gesundheitsämter Statistiken zu den festgestellten Infektionsorten. Auf meine Anfrage an die Staatskanzlei in Schleswig-Holstein wurden mir die monatlichen Auswertungen zu den Infektionsorten für 2021 von dort binnen Tagen übermittelt. Ich bitte Sie daher um erneute Prüfung in Ihrem Hause bzgl. der erbetenen Statistik. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217349/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie bereits mitgeteilt liegen dem BMG Daten in der gewünschten Detailtiefe nicht vor. Hier…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Statistik über die COVID19-ANSTECKUNGSORTE [#217349]
Datum
15. April 2021 07:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in wie bereits mitgeteilt liegen dem BMG Daten in der gewünschten Detailtiefe nicht vor. Hierfür sind die Voraussetzungen nicht gegeben, da dies bedeuten würde, jeden einzelnen Infektionsfall exakt einer Infektionssituation zuordnen zu können. Weisen die Kontakte mehrerer positiv Getesteter Schnittmengen auf, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Infektion – beispielsweise beim gemeinsamen Singen in einem Chor – dort stattgefunden hat. Im Nachhinein lässt sich dies aber nicht sicher nachweisen. Im Folgenden einige Ausführungen zu den Infektionssituationen, die von den Gesundheitsämtern gemeldet wurden. In den meisten Landkreisen handelt es sich zumeist um ein diffuses Geschehen, mit zahlreichen Häufungen vor allem in Privathaushalten, im beruflichen Umfeld sowie in Kindergärten. In einigen Landkreisen ist ein konkreter größerer Ausbruch als Ursache für die hohen Inzidenzen bekannt. Zu der hohen Inzidenz tragen aber nach wie vor auch viele kleinere Ausbrüche bei. Insgesamt sind die Angaben zum Infektionsumfeld von Ausbrüchen mit Zurückhaltung zu interpretieren. Trotz der Vielzahl der Auswahlmöglichkeiten werden nicht alle Infektionsumfelder abgedeckt, in denen es zu Ausbrüchen kommt. In einigen Ausbrüchen spielen ggf. auch mehrere Infektionsumfelder eine Rolle und es lässt sich nicht immer abgrenzen, wo genau die Übertragung stattgefunden hat. Bei hohem Arbeitsaufkommen haben die Gesundheitsämter zudem nicht immer die Kapazität, detaillierte Informationen zu Ausbrüchen zu erheben und zu übermitteln. Nur ein kleiner Teil der insgesamt gemeldeten COVID-19 Fälle kann einem Ausbruch zugeordnet werden und damit fehlen für eine Vielzahl der Fälle Informationen zur Infektionsquelle. Clustersituationen in anonymen Menschengruppen (z.B. ÖPNV, Kino, Theater) sind viel schwerer für das Gesundheitsamt erfassbar als in nicht-anonymen Menschengruppen (Familienfeiern, Schulklassen, Sportverein etc.). Die vorliegenden Daten können demnach nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Übertragungen abbilden. Der Anteil größerer Ausbrüche (ab 5 Fälle) an allen dokumentierten Ausbrüchen hat seit Jahresbeginn deutlich abgenommen (Meldewoche (MW) 1/2021: 72 %; MW 10/2021: 53 %), sie machen aktuell etwa die Hälfte aller dokumentierten Ausbrüche aus. Zu größeren Ausbrüchen (ab 5 Fälle) kommt es vorwiegend in Alten- und Pflegeeinrichtungen, während sich die Mehrzahl der kleineren Ausbrüche (weniger als 5 Fälle) in privaten Haushalten ereignet. Seit seinem Höhepunkt in der MW 53/2020 sinkt der Anteil an Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen kontinuierlich und deutlich: In MW/2020 53 lag der Anteil der Fälle in Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen an allen Fällen in Ausbruchsgeschehen bei 46 %, in MW 10/2021 bei 5 %. Seit Jahresbeginn wurden mehr als 48.000 Fälle in diesem Setting gemeldet. Auch der Anteil an Ausbrüchen in Krankenhäusern ist seit Jahresbeginn deutlich rückläufig, während Ausbrüche am Arbeitsplatz im gleichen Zeitraum in der Tendenz zunehmen. Aktuell scheint sich die Rolle von Kindern und Jugendlichen bei der Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu ändern. Die Meldeinzidenzen steigen bei Kindern und Jugendlichen in allen Altersgruppen an. Dies zeigt sich besonders frühzeitig in der Altersgruppe 0-5 Jahre und betrifft auch die Daten zu Ausbrüchen in Kitas, die sehr rasch ansteigen und über den Werten von Ende letzten Jahres liegen. Eine ähnliche Entwicklung deutet sich mit zeitlicher Verzögerung (aufgrund der erst kürzlich erfolgten Öffnung) auch für die Schulen an. Bei dieser Entwicklung spielt die Ausbreitung leichter übertragbaren, besorgniserregenden Varianten (VOCs; insbesondere B.1.1.7) nach den uns vorliegenden Hinweisen eine Rolle. Umfangreiche Informationen zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen stellt das Robert Koch-Institut öffentlich zugänglich zur Verfügung (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre wirklich umfassende Auskunft, die ich verstanden habe. Mich …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik über die COVID19-ANSTECKUNGSORTE [#217349]
Datum
15. April 2021 11:51
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre wirklich umfassende Auskunft, die ich verstanden habe. Mich irritiert lediglich folgender Widerspruch: Sie können mir die gewünschten Daten nicht zur Verfügung stellen, erläutern aber in der Folge das Infektionsgeschehen anhand von sehr präzisen Daten und Statistiken. Daher erneut die Bitte: Ich hätte gerne Ihre Daten in Tabellenform. Nicht mehr, aber auch bitte nicht weniger. Gruß aus Schleswig-Holstein, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217349/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie bereits mitgeteilt, liegen dem Bundesministerium für Gesundheit die Statistiken zu den…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Statistik über die COVID19-ANSTECKUNGSORTE [#217349]
Datum
20. April 2021 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in wie bereits mitgeteilt, liegen dem Bundesministerium für Gesundheit die Statistiken zu den Orten des Infektionsgeschehens in der von Ihnen genannten Aufteilung und Detailtiefe nicht vor. Die Erfassung der Daten erfolgt über die Bundesländer. Es steht Ihnen frei, sich dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
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Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Statistik über die COVID19-ANSTECKUNGSORTE“ [#217349]
Datum
20. April 2021 18:50
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217349/ Das zuständige Ministerium zitiert Statistiken in erheblichem Masse, stellt die Basisdaten aber nicht zur Verfügung. Gruß, Antragsteller/in Antragsteller/in Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 217349.pdf - 2021-04-13_1-image001.jpg - 2021-04-15_1-image003.jpg - 2021-04-20_1-image001.jpg Anfragenr: 217349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217349/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0457 [#217349] Sehr << Anrede >> mit Bezug auf …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0457 [#217349]
Datum
4. Mai 2021 14:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Bezug auf Ihr Schreiben und die referenzierte Antwort von Frau Siebertz vom 15.4.21 stelle ich fest, dass dem BMG sehr wohl Daten vorliegen, nach denen ich gefragt habe. Frau Siebertz hat sich auf diese in Ihrer bildschirmseitenfüllenden Antwort bezogen. Darüber hinaus hat mir die Staatskanzlei in Kiel GENAU DIESE ANGEFRAGTEN Daten zur Verfügung gestellt. Daher bin ich auf Ihre Vermittlung angewiesen, damit mir die erbetenen Daten übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217349/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0457 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0457
Datum
1. Juni 2021 15:30
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/002 II#0457 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0457 [#217349] Sehr << Anrede >> eine Verständn…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0457 [#217349]
Datum
1. Juni 2021 17:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> eine Verständnisfrage habe ich noch: Wie konnte mir das BMG seitenlang antworten und mit Statistiken argumentieren, wenn Ihnen diese ANGEBLICH nicht vorliegen. Sofern es sich nur um ein Missverständnis handelt und diese Daten doch vorliegen und ggf nur übersehen wurden, bitte ich um Bereitstellung. Vielen Dank für Ihre aufklärende Unterstützung in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217349/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0457 [#217349] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informa…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0457 [#217349]
Datum
29. November 2021 11:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik über die COVID19-ANSTECKUNGSORTE“ vom 04.04.2021 (#217349) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 206 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217349/
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AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0457 [#217349] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informa…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/002 II#0457 [#217349]
Datum
29. November 2021 11:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik über die COVID19-ANSTECKUNGSORTE“ vom 04.04.2021 (#217349) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 206 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217349/

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