Statistik über die durchgeführten Abschlepp-Maßnahmen der Polizei Münster

die Statistiken mit den Anzahlen der durchgeführten Abschlepp- und Umsetzmaßnahmen an PKW in der Stadt Münster für die Jahre 2014 bis 2019 aufgeschlüsselt nach Jahren. Wenn erfasst ebenso aufgeschlüsselt nach Ort der Maßnahme sowie nach dem Grund der Maßnahme.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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Konstantin Kubina
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
Statistik über die durchgeführten Abschlepp-Maßnahmen der Polizei Münster [#202990]
Datum
5. November 2020 20:38
An
Polizeipräsidium Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Statistiken mit den Anzahlen der durchgeführten Abschlepp- und Umsetzmaßnahmen an PKW in der Stadt Münster für die Jahre 2014 bis 2019 aufgeschlüsselt nach Jahren. Wenn erfasst ebenso aufgeschlüsselt nach Ort der Maßnahme sowie nach dem Grund der Maßnahme.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anfragenr: 202990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202990/ Postanschrift Konstantin Kubina << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina
Polizeipräsidium Münster
Münster, 10.11.2020 Sehr geehrter Herr Kubina, Ihre Anfrage habe ich am 06.11.2020 erhalten. Die Prüfung, ob un…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Statistik über die durchgeführten Abschlepp-Maßnahmen der Polizei Münster
Datum
10. November 2020 11:13
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,1 KB


Münster, 10.11.2020 Sehr geehrter Herr Kubina, Ihre Anfrage habe ich am 06.11.2020 erhalten. Die Prüfung, ob und in welcher Form die Informationen vorhanden sind und auch zur Verfügung gestellt werden können, läuft. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie weitere Nachricht; insbesondere auch zur Frage einer etwaigen Gebührenpflicht. Bis dahin bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>

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Polizeipräsidium Münster
Münster, 03.12.2020 Sehr geehrter Herr Kubina, zu Ihrer Anfrage vom 05./06.11.2020 teile ich mit, dass ich über…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Statistik über die durchgeführten Abschlepp-Maßnahmen der Polizei Münster
Datum
3. Dezember 2020 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,1 KB


Münster, 03.12.2020 Sehr geehrter Herr Kubina, zu Ihrer Anfrage vom 05./06.11.2020 teile ich mit, dass ich über die von Ihnen gewünschten Informationen zu Abschlepp- und Umsetzungsmaßnahmen an PKW in der Stadt Münster, aufgeschlüsselt nach Jahren für den Zeitraum 2014 - 2019 und differenziert nach Rechtsgrund und Ort der Maßnahme, keine Statistik führe. Um Ihrem Auskunftsersuchen zumindest in dem Bereich nachkommen zu können, für den mir Daten vorliegen, habe ich die Anzahl der veranlassten Abschlepp- und Umsetzungsmaßnahmen an PKW in der Stadt Münster für den Zeitraum 01.11.2019 - 30.11.2020 recherchieren lassen. Das hierfür nutzbare System hält die Daten nur für maximal 400 Tage vor. Auf diesen Zeitraum entfallen 2.161 Maßnahmen. Erfahrungsgemäß enthält diese Zahl aber auch Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Unfällen und technischen Pannen veranlasst wurden. Ich bitte Sie, dies bei einer möglichen Interpretation dieser Zahl zu berücksichtigen. Informationen über Maßnahmen aus weiter zurückliegenden Zeiträumen sowie überhaupt Informationen zu den Örtlichkeiten und den Rechtsgründen können von mir nicht zur Verfügung gestellt werden. Diese Auskunft ergeht verwaltungsgebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen