Statistik über die Gewährung von Jugendhilfe gemäß § 35 SGB VIII

Eine Statistik über die im Jugendamt der Stadt Ahlen bearbeiteten Fälle, bei denen eine Gewährung von Jugendhilfe gemäß § 35 SGB VIII von einem Beteiligten in Erwägung gezogen wurde.

Insbesondere interessieren mich folgende Teilfragen.
1. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2015 und 2016 Jugendhilfe gemäß § 35 SGB VIII beantragt.
2. In wie vielen der unter 1. genannten Fällen wurde in den Jahren 2015 und 2016 Jugendhilfe gemäß § 35 SGB VIII gewährt.
3. In wie vielen der unter 1. nicht genannten Fällen wurde in den Jahren 2015 und 2016 Jugendhilfe gemäß § 35 SGB VIII gewährt.
4. Gibt es Handlungsanweisungen, Arbeitshilfen, o.ä, wie mit Anträgen auf Jugendhilfe gemäß § 35 SGB VIII umgegangen werden soll.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2017
  • Frist
    24. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antragsteller/in nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte se…
An Kommunalverwaltung Ahlen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die Gewährung von Jugendhilfe gemäß § 35 SGB VIII [#20014]
Datum
22. Januar 2017 18:13
An
Kommunalverwaltung Ahlen
Status
Warte auf Antwort
Antragsteller/in nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Statistik über die im Jugendamt der Stadt Ahlen bearbeiteten Fälle, bei denen eine Gewährung von Jugendhilfe gemäß § 35 SGB VIII von einem Beteiligten in Erwägung gezogen wurde. Insbesondere interessieren mich folgende Teilfragen. 1. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2015 und 2016 Jugendhilfe gemäß § 35 SGB VIII beantragt. 2. In wie vielen der unter 1. genannten Fällen wurde in den Jahren 2015 und 2016 Jugendhilfe gemäß § 35 SGB VIII gewährt. 3. In wie vielen der unter 1. nicht genannten Fällen wurde in den Jahren 2015 und 2016 Jugendhilfe gemäß § 35 SGB VIII gewährt. 4. Gibt es Handlungsanweisungen, Arbeitshilfen, o.ä, wie mit Anträgen auf Jugendhilfe gemäß § 35 SGB VIII umgegangen werden soll.
Dies ist ein Antragsteller/in nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antragsteller/in nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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