Statistik über die Widersprüche und Klagen im Rahmen des SGB II 2012

Auf der Grundlage der aktuellen Aussage des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit vom 28. Oktober 2013, Herr Heinrich Alt, dass die Klagen und Widersprüche im Rahmen des SGB II (Hartz IV) für das erste Halbjahr zum Vorjahreszeitraum (hier Januar 2012 bis Juni 2012) gesunken sei, stelle ich folgende Frage:

Lt. einer Aussage Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit wird die Anzahl der Klagen und Widersprüche erst seit dem Zeitraum ab November 2012 statistisch erfasst.

Die Aussage des Vorstandes der BA, Grundsicherung Herr Heinrich Alt bezieht sich aktuell jedoch auf eine Zahl und deren Vergleich aus dem Zeitraum Januar 2012 bis zum Juni 2012. Dabei bezieht er sich auf eine Sonderauswertung der BA.

Ich bitte hier um Aufklärung und damit einhergehend auf die Veröffentlichung der Statistik von Klagen und Widersprüchen im Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB II im Zeitraum von Januar 2012 einschließlich Juni 2012.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Oktober 2013
  • Frist
    29. November 2013
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Inge Hannemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Grundlag…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Statistik über die Widersprüche und Klagen im Rahmen des SGB II 2012
Datum
28. Oktober 2013 04:53
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Grundlage der aktuellen Aussage des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit vom 28. Oktober 2013, Herr Heinrich Alt, dass die Klagen und Widersprüche im Rahmen des SGB II (Hartz IV) für das erste Halbjahr zum Vorjahreszeitraum (hier Januar 2012 bis Juni 2012) gesunken sei, stelle ich folgende Frage: Lt. einer Aussage Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit wird die Anzahl der Klagen und Widersprüche erst seit dem Zeitraum ab November 2012 statistisch erfasst. Die Aussage des Vorstandes der BA, Grundsicherung Herr Heinrich Alt bezieht sich aktuell jedoch auf eine Zahl und deren Vergleich aus dem Zeitraum Januar 2012 bis zum Juni 2012. Dabei bezieht er sich auf eine Sonderauswertung der BA. Ich bitte hier um Aufklärung und damit einhergehend auf die Veröffentlichung der Statistik von Klagen und Widersprüchen im Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB II im Zeitraum von Januar 2012 einschließlich Juni 2012.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: JEG [IVBV] Statistik über die Widerspr= FCche und Klagen im Rahmen des SGB II 2012
Sehr geehrte Frau Hanne…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: JEG [IVBV] Statistik über die Widerspr= FCche und Klagen im Rahmen des SGB II 2012
Datum
28. Oktober 2013 17:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Inge Hannemann
AW: AW: JEG [IVBV] Statistik über die Widerspr= FCche und Klagen im Rahmen des SGB II 2012 Sehr geehrte Damen u…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: JEG [IVBV] Statistik über die Widerspr= FCche und Klagen im Rahmen des SGB II 2012
Datum
28. Oktober 2013 17:59
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Anbei meine postalische Adresse ... Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Inge Hannemann
AW: AW: AW: JEG [IVBV] Statistik über die Widerspr= FCche und Klagen im Rahmen des SGB II 2012 Sehr geehrte Da…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: AW: JEG [IVBV] Statistik über die Widerspr= FCche und Klagen im Rahmen des SGB II 2012
Datum
28. Oktober 2013 18:01
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Anbei meine postalische Adresse: << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>