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Statistik über geahndete verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten und Höhe der eingenommenen Bußgelder

Anfrage an: Stadt Arnstadt

Antrag nach dem ThürIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Statistik über geahndete verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten und Höhe der eingenommenen Bußgelder

- sofern Daten verfügbar: mitsamt zusammengefasster Angabe der Örtlichkeiten bei Parkverstößen inkl. Höhe der eingenommenen Bußgelder

Die Antragstellung erfolgt i. S. d. §§ 4 und 5 ThürIFG. Sollten Sie nicht die zuständige Stelle sein, bitte ich Sie um Weiterleitung des Antrages an die zuständige Stelle. Ausschlussgründe i. S. d. §§ 7 bis 9 ThürIFG liegen meines Erachtens nicht vor.

Gemäß § 6 Abs. 3 ThürIFG erbitte ich die Zusendung der angeforderten Informationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist eines Monats.

Nach meiner Auffassung handelt es sich um eine einfache Auskunft i. S. d. § 10 Abs. 1 ThürIFG. Diese ist verwaltungskostenfrei zu erteilen. Sollten nach Ihrer Auffassung im Laufe der Antragsbearbeitung Verwaltungskosten entstehen, bitte ich Sie, mich vorab unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen und meine Bestätigung zu erwarten.

Eine Erweiterung der Informationsauskunft behalte ich mir jederzeit vor.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Statistik über gea…
An Stadt Arnstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über geahndete verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten und Höhe der eingenommenen Bußgelder [#31609]
Datum
5. Juli 2018 12:10
An
Stadt Arnstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Statistik über geahndete verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten und Höhe der eingenommenen Bußgelder - sofern Daten verfügbar: mitsamt zusammengefasster Angabe der Örtlichkeiten bei Parkverstößen inkl. Höhe der eingenommenen Bußgelder Die Antragstellung erfolgt i. S. d. §§ 4 und 5 ThürIFG. Sollten Sie nicht die zuständige Stelle sein, bitte ich Sie um Weiterleitung des Antrages an die zuständige Stelle. Ausschlussgründe i. S. d. §§ 7 bis 9 ThürIFG liegen meines Erachtens nicht vor. Gemäß § 6 Abs. 3 ThürIFG erbitte ich die Zusendung der angeforderten Informationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist eines Monats. Nach meiner Auffassung handelt es sich um eine einfache Auskunft i. S. d. § 10 Abs. 1 ThürIFG. Diese ist verwaltungskostenfrei zu erteilen. Sollten nach Ihrer Auffassung im Laufe der Antragsbearbeitung Verwaltungskosten entstehen, bitte ich Sie, mich vorab unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen und meine Bestätigung zu erwarten. Eine Erweiterung der Informationsauskunft behalte ich mir jederzeit vor. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Arnstadt
Ihr Antrag nach ThürIFG, hier eingegangen am 05.07.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem im Betreff genannten …
Von
Stadt Arnstadt
Betreff
Ihr Antrag nach ThürIFG, hier eingegangen am 05.07.2018
Datum
6. Juli 2018 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem im Betreff genannten Antrag kann ich Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass es eine Statistik, welche die Örtlichkeit der geahndeten Verkehrsordnungswidrigkeiten erfasst, nicht gibt. Hinsichtlich Ihres Antrages zu der statistisch erfassten Anzahl der im ruhenden Verkehr geahndeten Ordnungswidrigkeiten sowie der Höhe der eingenommenen Bußgelder bitte ich um Konkretisierung, für welchen Zeitraum diese Auskunft gewünscht wird. Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift, damit, sollte es sich um aufwändigere Recherchen handeln, Ihnen ein entsprechender Kostenbescheid über die angefallenen Verwaltungsgebühren zugestellt werden kann. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach ThürIFG, hier eingegangen am 05.07.2018 [#31609] Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre…
An Stadt Arnstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach ThürIFG, hier eingegangen am 05.07.2018 [#31609]
Datum
6. Juli 2018 10:56
An
Stadt Arnstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre sehr schnelle Antwort möchte ich mich herzlichst bei Ihnen bedanken. Die Tatsache, dass es keine Statistik zu dem letzteren von mir genannten Punkt gibt, nehme ich mit Verständnis zur Kenntnis. Die anderweitige Auskunft sollte sich im Idealfall auf die letzten zwei Jahre beziehen, sofern dies möglich ist. Im gleichen Zuge möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen meine Postanschrift gern mitteile, sofern dies für die postalische Zustellung eines etwaigen Verwaltungskostenbescheides notwendig ist. Eine solche Notwendigkeit sehe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt beruhend auf der Tatsache, dass ein Bescheid im Voraus auch personenungebunden erteilt werden kann, nicht gegeben. Des Weiteren verweise ich abschließend auf meine Anfrage vom 5. Juli 2018, in welcher steht: "[...] Sollten nach Ihrer Auffassung im Laufe der Antragsbearbeitung Verwaltungskosten entstehen, bitte ich Sie, mich vorab unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen und meine Bestätigung zu erwarten". Dementsprechend möchte ich Sie um die Ausfertigung eines Verwaltungskostenbescheides im Voraus bitten, sollte dieser notwendig sein. Ungeachtet dessen bin ich der Ansicht, dass es sich um eine einfache Auskunft i. S. d. § 10 Abs. 1 ThürIFG handelt. Für die Bearbeitung meines Anliegens möchte ich mich bereits im Voraus bei Ihnen bedanken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Arnstadt
Ihr Antrag nach ThürIFG, hier eingegangen am 05.07.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in im Jahr 2017 wurden 5.920 Verw…
Von
Stadt Arnstadt
Betreff
Ihr Antrag nach ThürIFG, hier eingegangen am 05.07.2018
Datum
9. Juli 2018 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Jahr 2017 wurden 5.920 Verwarnungen ausgesprochen und 1.132 Bußgeldbescheide erlassen. Insgesamt wurden damit 44.045,26 € eingenommen. Im Jahr 2016 wurden 5.676 Verwarnungen ausgesprochen und 1.144 Bußgeldbescheide erlassen. Die Summer der Einnahmen daraus betrug 50.712,25 €. Da Sie nur die Zahlen von den vergangenen 2 Jahren wünschten, handelt es sich hier um eine einfache Auskunft, die kostenfrei ist. Darüber hinaus teile ich Ihnen zu Ihrer Information mit, dass im Voraus grundsätzlich keine Bescheide erlassen werden können. Sollten Sie diese Auskunft als förmlichen Bescheid wünschen, so kann ich diesen Ihnen nur in Papierform zustellen, da mir eine elektronische Signatur leider nicht zur Verfügung steht. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach ThürIFG, hier eingegangen am 05.07.2018 [#31609] Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre…
An Stadt Arnstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach ThürIFG, hier eingegangen am 05.07.2018 [#31609]
Datum
9. Juli 2018 09:55
An
Stadt Arnstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre erneut sehr schnelle Antwort und die einschlägigen Informationen möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken. Gern teile ich Ihnen mit, dass eine Bescheidung in Papierform in diesem Fall für mich entbehrlich ist. Für Ihr Angebot möchte ich mich dennoch herzlich bedanken. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.