Statistik über IFG-Anfragen in den letzten 5 Jahren

Anfrage an: Stadt Erfurt

Eine statistische Aufstellung über die monatliche Anzahl an IFG-Anfragen über die letzten 5 Jahre, gruppiert nach Fachbereich in Ihrem Haus bzw. Themenkomplex der IFG-Anfrage. Bitte unterscheiden Sie außerdem, ob die Anfragen über Plattformen wie FragDenStaat oder direkt an Sie gerichtet wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine sta…
An Stadt Erfurt Details
Von
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Betreff
Statistik über IFG-Anfragen in den letzten 5 Jahren [#30159]
Datum
30. Mai 2018 21:11
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine statistische Aufstellung über die monatliche Anzahl an IFG-Anfragen über die letzten 5 Jahre, gruppiert nach Fachbereich in Ihrem Haus bzw. Themenkomplex der IFG-Anfrage. Bitte unterscheiden Sie außerdem, ob die Anfragen über Plattformen wie FragDenStaat oder direkt an Sie gerichtet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik über IFG-Anfragen in den letzten 5 J…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik über IFG-Anfragen in den letzten 5 Jahren [#30159]
Datum
30. Dezember 2018 15:01
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik über IFG-Anfragen in den letzten 5 Jahren“ vom 30.05.2018 (#30159) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 181 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Erfurt
Sehr geehrter Antragsteller/in, zunächst möchte ich mich für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldig…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
WG: Statistik über IFG-Anfragen in den letzten 5 Jahren [#30159]
Datum
7. Januar 2019 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in, zunächst möchte ich mich für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen. Wegen der zurückliegenden Feiertage waren die Kollegen z.T. nicht erreichbar. Ihre Email vom 30.05.2018 liegt in unserer Abteilung nicht vor. Soweit ich jetzt recherchiert habe, werden Anfragen zum IFG jeweils durch das federführende Amt ggf. unter Hinzuziehung weiterer Ämter beantwortet. Eine zentrale Erfassung der Anfragen und deren Beantwortung erfolgt nicht. Damit können wir Ihnen auch keine Auskunft erteilen, wie viele dieser Anfragen es gegeben hat. Mit freundlichen Grüßen