Statistik über im Dienst verletzte Polizisten

Die Statistik über im Dienst verletzte Polizisten, welche durch einen Sprecher des Innenministeriums vorgestellt wurde siehe https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/polizei-gefahren-dienst-100.html
Insbesondere bitte aufgeschlüsselt nach den Verletzungsarten(leicht, schwer, psychisch z. B.).

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    2. Januar 2018
  • Frist
    3. Februar 2018
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Hendrik Rüding
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Hendrik Rüding
Betreff
Statistik über im Dienst verletzte Polizisten [#25876]
Datum
2. Januar 2018 13:38
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Statistik über im Dienst verletzte Polizisten, welche durch einen Sprecher des Innenministeriums vorgestellt wurde siehe https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/polizei-gefahren-dienst-100.html Insbesondere bitte aufgeschlüsselt nach den Verletzungsarten(leicht, schwer, psychisch z. B.).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hendrik Rüding <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hendrik Rüding

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Eingaben und Beschwerden --Text siehe Anlage-- Düsseldorf IM, 412 - 13.05.01 - i. A.
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Eingaben und Beschwerden
Datum
4. Januar 2018 12:03
Status
Warte auf Antwort
--Text siehe Anlage-- Düsseldorf IM, 412 - 13.05.01 - i. A.