Statistik über politisch motivierte Kriminalität im Landkreis Mayen-Koblenz

eine Übersicht der von Ihnen festgestellten politisch motivierten Kriminalität im Landkreis Mayen-Koblenz von 2012 bis einschließlich 2015, aufgeschlüsselt nach "rechts", "links", "sonstige" und Jahr.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Dezember 2016
  • Frist
    13. Januar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht…
An Kriminaldirektion Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über politisch motivierte Kriminalität im Landkreis Mayen-Koblenz [#19557]
Datum
12. Dezember 2016 16:43
An
Kriminaldirektion Koblenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht der von Ihnen festgestellten politisch motivierten Kriminalität im Landkreis Mayen-Koblenz von 2012 bis einschließlich 2015, aufgeschlüsselt nach "rechts", "links", "sonstige" und Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kriminaldirektion Koblenz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde durch das Polizeipräsidium Koblenz zuständigkeitshalber dem Landes…
Von
Kriminaldirektion Koblenz
Betreff
AW: Statistik über politisch motivierte Kriminalität im Landkreis Mayen-Koblenz [#19557]
Datum
30. Dezember 2016 14:50
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde durch das Polizeipräsidium Koblenz zuständigkeitshalber dem Landeskriminalamt übergeben. Ihr Antrag enthält leider nur unzureichende Angaben zu Ihrer Identität. Gem. § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen, da die Stattgabe bzw. die Ablehnung des Antrags einen Verwaltungsakt darstellt, welcher der Antragstellerin oder dem Antragsteller bekanntzugeben ist. Vor einer Beantwortung Ihrer Anfrage darf ich Sie daher bitten, uns neben Ihrem Vor- und Familiennamen noch Ihr Geburtsdatum und Ihre gültige Meldeanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen