Sehr geehrter Herr Meister,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Anfrage.
Die Statistik über vernichtete Sicherheitsakten liegt dem BMU nicht vor. Es handelt sich hierbei um personenbezogene Angaben von Firmenmitarbeitern die im Rahmen von Bundesbaumaßnahmen in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig wurden und daher einer Sicherheitsüberprüfung unterlagen.
Diese Daten unterliegen gesetzlich geregelten Löschfristen, die nur zum Zwecke der Sicherheitsüberprüfung verwandt und aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nach außen zugänglich gemacht werden dürfen.
Ich weise darauf hin, dass seit dem 14. März 2018 die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung und Wohnen beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ressortieren. Allerdings ist die Organisationsverfügung personal- und aktentechnisch noch nicht umgesetzt. Aus diesem Grund antworte ich Ihnen unter meiner derzeit noch aktuellen E-Mail-Adresse im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Datenschutzhinweis: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU:
www.bmu.de/P1195<http://www.bmu.de/P1195>
Mit freundlichen Grüßen