Statistik über vernichtete Sicherheitsakten

Die "Statistik über vernichtete Sicherheitsakten", wie berichtet in https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/027/1902770.pdf#page=30

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  • Datum
    10. Juli 2018
  • Frist
    11. August 2018
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die "Statis…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Statistik über vernichtete Sicherheitsakten [#31793]
Datum
10. Juli 2018 12:50
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "Statistik über vernichtete Sicherheitsakten", wie berichtet in https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/027/1902770.pdf#page=30
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
WG: vernichtete Sicherheitsakte Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Anfrage. Die …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
WG: vernichtete Sicherheitsakte
Datum
17. Juli 2018 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Anfrage. Die Statistik über vernichtete Sicherheitsakten liegt dem BMU nicht vor. Es handelt sich hierbei um personenbezogene Angaben von Firmenmitarbeitern die im Rahmen von Bundesbaumaßnahmen in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig wurden und daher einer Sicherheitsüberprüfung unterlagen. Diese Daten unterliegen gesetzlich geregelten Löschfristen, die nur zum Zwecke der Sicherheitsüberprüfung verwandt und aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nach außen zugänglich gemacht werden dürfen. Ich weise darauf hin, dass seit dem 14. März 2018 die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung und Wohnen beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ressortieren. Allerdings ist die Organisationsverfügung personal- und aktentechnisch noch nicht umgesetzt. Aus diesem Grund antworte ich Ihnen unter meiner derzeit noch aktuellen E-Mail-Adresse im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Datenschutzhinweis: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/P1195<http://www.bmu.de/P1195> Mit freundlichen Grüßen