Statistik Überlastungsanzeigen, Rückstandsanzeigen

Die Statistik über Anzahl der beschäftigten Personen, Rückstandsanzeigen sowie Überlastungsanzeigen aufgeschlüsselt nach Referat für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Statistik üb…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Statistik Überlastungsanzeigen, Rückstandsanzeigen [#29457]
Datum
5. Mai 2018 17:57
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Statistik über Anzahl der beschäftigten Personen, Rückstandsanzeigen sowie Überlastungsanzeigen aufgeschlüsselt nach Referat für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg P I 3 (20) Az: 39-22-17/657 - 20180508 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage; Statistik Überlastungsanzeigen, Rückstandsanzeigen [#29457]
Datum
28. Mai 2018 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
BeschftigteBMVg2013-2017.xlsx
36,9 KB
BMVg P I 3 (20) Az: 39-22-17/657 - 20180508 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: IFG-Anfrage zur Personalstärke in den Referaten im BMVg, sowie Überlastungsanzeigen für die Jahre 2013 - 2017 Bezug: 1. Zentrale Dienstvorschrift A-2122/1 "Die Bearbeitung von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz" 2. Antrag des Herrn Johannes Filter vom 05.05.2018 (über die Internetseite "FragDenStaat.de" #29457) 3. BMVg R I 1 vom 07. und 23.05.2018 Anlg.: -1- (Beschäftigungsstatistik) Sehr geehrter Herr Filter, auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen nachstehenden Sachstand mit: 1. Anbei erhalten Sie die bereinigte Beschäftigungsstatistik des Bundesministeriums der Verteidigung für die Jahre 2013 bis 2017, gegliedert nach Referaten und Statusgruppen, für den Personenkreis, der Rückstandsanzeigen (ehemals Überlastungsanzeigen) bei den jeweils zuständigen Vorgesetzten einreichen konnte. Bedingt durch organisatorische Veränderungen von Abteilungen, Referaten und Stabselementen (Umunterstellungen, Neuaufstellungen und Auflösungen) sind Leerfelder in der Beschäftigungsstatistik möglich (z.B. Abteilung Ausrüstung wurde erst in 2017 aufgestellt, somit keine Angaben für die Jahre 2013 bis 2016). 2. Eine Statistik zu Rückstandsanzeigen kann nicht zur Verfügung gestellt werden, da hierzu antragsgegenständliche amtliche Informationen nicht vorliegen. Darüber hinaus normiert das IFG keine Informationsbeschaffungspflicht. Mit freundlichen Grüßen

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Johannes Filter
Sehr geehter Herr Gerhard Schlaffer, vielen Dank für die Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anf…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Antwort: IFG-Anfrage; Statistik Überlastungsanzeigen, Rückstandsanzeigen [#29457]
Datum
30. Mai 2018 21:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehter Herr Gerhard Schlaffer, vielen Dank für die Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 29457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>