Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten (NRW)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung.

Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw. Zahlen, aus der hervorgeht:

1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachprüfung?
2) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung?

Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen sie. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. Ich würde gerne die Statistik in diesem Bundesland wissen.

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Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ärzte, die aus dem…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten (NRW) [#253762]
Datum
21. Juli 2022 07:42
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw. Zahlen, aus der hervorgeht: 1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachprüfung? 2) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung? Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen sie. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. Ich würde gerne die Statistik in diesem Bundesland wissen. --------------------------- Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253762/

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Bezirksregierung Münster
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre an die Poststelle meines Hauses gerichtete Anfrage antworte ich…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Statistik über die Anerkennung von Arztdiplomen von ausländischen Ärzten (NRW) [#253762]
Datum
28. Juli 2022 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre an die Poststelle meines Hauses gerichtete Anfrage antworte ich wie folgt: Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist gem. § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsverordnung für Heilberufe (ZuStVO HB) seit dem 05.02.2021 zuständige Behörde für die Organisation und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 3 Absatz 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung in Verbindung mit § 37 der Approbationsordnung für Ärzte sowie der Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung in Verbindung mit § 36 der Approbationsordnung für Ärzte in der jeweils geltenden Fassung. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe entscheidet über alle Aufgaben im Rahmen der Organisation und Durchführung der Kenntnisprüfung in eigener Zuständigkeit. Ich bitte daher Ihre Anfrage an diese zu richten. Mit freundlichen Grüßen