Statistik Unterbringungsverfahren

Anfrage an: Amtsgericht Ulm

Die Anzahl der Unterbringungsverfahren der Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 sowie pro Jahr:
Die Anzahl der Fälle in denen eine Unterbringung (§ 312 Satz 1 Nummer 3 und § 151 Nummer 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG) angeordnet wurde.
Die Anzahl der Fälle in denen eine vorläufige Unterbringung aufgrund einer einstweiligen Anordnung (§§ 331 und 332 FamFG) angeordnet wurde.
Die Anzahl der Fälle in denen eine Unterbringung zur Beobachtung und Erstellung eines Gutachtens (§§ 322, 283 und 284 FamFG) angeordnet wurde.
Die Anzahl der Fälle in denen die untere Verwaltungsbehörde den Antrag zur Unterbringung gestellt hat.
Die Anzahl der Fälle in denen eine anerkannte Einrichtung den Antrag zur Unterbringung gestellt hat.
Die durchschnittlich angeordnete Dauer der Unterbringung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Mai 2016
  • Frist
    14. Juni 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der…
An Amtsgericht Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik Unterbringungsverfahren [#16811]
Datum
15. Mai 2016 04:25
An
Amtsgericht Ulm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Unterbringungsverfahren der Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 sowie pro Jahr: Die Anzahl der Fälle in denen eine Unterbringung (§ 312 Satz 1 Nummer 3 und § 151 Nummer 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG) angeordnet wurde. Die Anzahl der Fälle in denen eine vorläufige Unterbringung aufgrund einer einstweiligen Anordnung (§§ 331 und 332 FamFG) angeordnet wurde. Die Anzahl der Fälle in denen eine Unterbringung zur Beobachtung und Erstellung eines Gutachtens (§§ 322, 283 und 284 FamFG) angeordnet wurde. Die Anzahl der Fälle in denen die untere Verwaltungsbehörde den Antrag zur Unterbringung gestellt hat. Die Anzahl der Fälle in denen eine anerkannte Einrichtung den Antrag zur Unterbringung gestellt hat. Die durchschnittlich angeordnete Dauer der Unterbringung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Ulm
Sehr geehrtAntragsteller/in zu meinem Bedauern muss ich Sie wegen der gewünschten Auskunft teilweise weiterweisen…
Von
Amtsgericht Ulm
Betreff
Statistik Unterbringungsverfahren [#16811]
Datum
6. Juli 2016 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu meinem Bedauern muss ich Sie wegen der gewünschten Auskunft teilweise weiterweisen, im Übrigen stehen die Daten nicht zur Verfügung. Statistische Informationen werden hier nur als Rohdaten erfasst und vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg weiterverarbeitet. Für statistische Auskünfte darf ich Sie also dorthin verweisen. Im Übrigen nehme ich auf § 2 LIFG Bezug, wonach Gerichte durch das LIFG nicht erfasst werden, soweit sie als Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher oder sachlicher Unabhängigkeit tätig werden. Da auch § 8 EGovG für Gerichte nur sehr eingeschränkt angewendet werden kann (§ 1 EGovG), darf ich Sie bitten, von eventuellen weiteren Anfragen per (weitgehend anonymer) E-Mail abzusehen. Mit freundlichen Grüßen