Statistik Verkaufspreis der Immobilien in Berlin auf Justiz-Auktionen

Die Verkaufspreise der Immobilien (von Privatpersonen und von juristischen Personen) wissen, die auf Justiz-Auktionen wegen den Schulden in Berlin innerhalb der letzten 2 Jahren (2016, 2017) verkauft wurden.
Vielen Dank im Voraus!

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. April 2018
  • Frist
    12. Mai 2018
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik Verkaufspreis der Immobilien in Berlin auf Justiz-Auktionen [#28780]
Datum
10. April 2018 17:06
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verkaufspreise der Immobilien (von Privatpersonen und von juristischen Personen) wissen, die auf Justiz-Auktionen wegen den Schulden in Berlin innerhalb der letzten 2 Jahren (2016, 2017) verkauft wurden. Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 10. April 2018 habe ich erhalten, sie ist heute an mich weitergeleitet …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Statistik Verkaufspreis der Immobilien in Berlin auf Justiz-Auktionen [#28780]
Datum
11. April 2018 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 10. April 2018 habe ich erhalten, sie ist heute an mich weitergeleitet worden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich zur Klärung einiger Details anrufen könnten unter der Telefonnummer Tel. 030 90139-5220. Mit freundlichen Grüßen