Statistik zu Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Allgemein für NRW:
Wie viel (monetär) wurde von den Kommunen in NRW getrennt nach Kommunen in den letzten 5 Jahren, getrennt nach Jahren, getrennt nach den Bereichen Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder, im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Verkehr, eingenommen, um wie viele Maßnahmen handelt es sich in absoluten Zahlen, wie viele Maßnahmen sind das pro Kopf der Bevölkerung getrennt nach Kommunen und pro zugelassenem Fahrzeug getrennt nach Kommunen?

Speziell für die Stadt Essen (Ruhr):
Wie viele der Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr beinhalteten eine Abschleppmaßnahme, Angabe in Prozent, wobei alle Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr 100 Prozent sind, oder einer anderen, die Vergleichbarkeit des Gesamtkomplexes möglich machenden Messgröße?
Bei wie vielen Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr, die eine Abschleppmaßnahme beinhalteten, wurde von der Möglichkeit zur Äußerung zum Tatvorwurf gebraucht gemacht, Angaben in Prozent, wobei alle Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr 100 Prozent sind (wie oben), oder einer anderen, die Vergleichbarkeit des Gesamtkomplexes möglich machenden Messgröße?
Bei wie vielen Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr, die eine Abschleppmaßnahme beinhalteten, mit erfolgter Äußerung zum Tatvorwurf, hat die Behörde anschließend das Verfahren eingestellt, Angaben in Prozent, wobei alle Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr 100 Prozent sind (wie oben), oder einer anderen, die Vergleichbarkeit des Gesamtkomplexes möglich machenden Messgröße?
Bei wie vielen Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr, die eine Abschleppmaßnahme beinhalteten, kam es zu einem Gerichtsverfahren, Angaben in Prozent, wobei alle Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr 100 Prozent sind (wie oben), oder einer anderen, die Vergleichbarkeit des Gesamtkomplexes möglich machenden Messgröße?
Bei wie vielen Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr, die eine Abschleppmaßnahme beinhalteten, wurde die Ansicht der Stadt anschließend durch das Gericht revidiert, Angaben in Prozent, wobei alle Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr 100 Prozent sind (wie oben), oder einer anderen, die Vergleichbarkeit des Gesamtkomplexes möglich machenden Messgröße?

Behörde benötigt

  • Datum
    27. April 2012
  • Frist
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik zu Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr
Datum
27. April 2012 19:22
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Allgemein für NRW: Wie viel (monetär) wurde von den Kommunen in NRW getrennt nach Kommunen in den letzten 5 Jahren, getrennt nach Jahren, getrennt nach den Bereichen Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder, im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Verkehr, eingenommen, um wie viele Maßnahmen handelt es sich in absoluten Zahlen, wie viele Maßnahmen sind das pro Kopf der Bevölkerung getrennt nach Kommunen und pro zugelassenem Fahrzeug getrennt nach Kommunen? Speziell für die Stadt Essen (Ruhr): Wie viele der Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr beinhalteten eine Abschleppmaßnahme, Angabe in Prozent, wobei alle Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr 100 Prozent sind, oder einer anderen, die Vergleichbarkeit des Gesamtkomplexes möglich machenden Messgröße? Bei wie vielen Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr, die eine Abschleppmaßnahme beinhalteten, wurde von der Möglichkeit zur Äußerung zum Tatvorwurf gebraucht gemacht, Angaben in Prozent, wobei alle Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr 100 Prozent sind (wie oben), oder einer anderen, die Vergleichbarkeit des Gesamtkomplexes möglich machenden Messgröße? Bei wie vielen Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr, die eine Abschleppmaßnahme beinhalteten, mit erfolgter Äußerung zum Tatvorwurf, hat die Behörde anschließend das Verfahren eingestellt, Angaben in Prozent, wobei alle Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr 100 Prozent sind (wie oben), oder einer anderen, die Vergleichbarkeit des Gesamtkomplexes möglich machenden Messgröße? Bei wie vielen Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr, die eine Abschleppmaßnahme beinhalteten, kam es zu einem Gerichtsverfahren, Angaben in Prozent, wobei alle Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr 100 Prozent sind (wie oben), oder einer anderen, die Vergleichbarkeit des Gesamtkomplexes möglich machenden Messgröße? Bei wie vielen Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr, die eine Abschleppmaßnahme beinhalteten, wurde die Ansicht der Stadt anschließend durch das Gericht revidiert, Angaben in Prozent, wobei alle Bußgeldmaßnahmen im Bereich ruhender Verkehr 100 Prozent sind (wie oben), oder einer anderen, die Vergleichbarkeit des Gesamtkomplexes möglich machenden Messgröße?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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