Statistik zu Notrufen

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

- Daten zur durchschnittlichen, maximalen sowie minimalen Wartezeit bis zur Bearbeitung von Notrufen in den Jahren 2018, 2019, 2020
- Prozentualer Anteil der Notrufe, die zur Alarmierung von Kräften geführt haben/Doppelmeldungen/Notrufe ohne anschließende Alarmierung in den Jahren 2018, 2019, 2020

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Keanu Dölle
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
Keanu Dölle
Betreff
Statistik zu Notrufen [#217057]
Datum
30. März 2021 22:52
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Daten zur durchschnittlichen, maximalen sowie minimalen Wartezeit bis zur Bearbeitung von Notrufen in den Jahren 2018, 2019, 2020 - Prozentualer Anteil der Notrufe, die zur Alarmierung von Kräften geführt haben/Doppelmeldungen/Notrufe ohne anschließende Alarmierung in den Jahren 2018, 2019, 2020
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle Anfragenr: 217057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217057/ Postanschrift Keanu Dölle << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Berliner Feuerwehr
Ihr Auskunftsersuchen gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.03.2021, Ihre Anfragenumm…
Von
Berliner Feuerwehr
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.03.2021, Ihre Anfragenummern #217055 und #217057 sowie Ihre Erinnerung vom 31.03.2021 zur Anfrage #182171 vom 08.03.2020
Datum
31. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dölle, auf Ihre mit E-Mail vom 08.03.2020 und 30.03.2021 gestellten Anträge auf Aktenein- sicht/Aktenauskunft nach dem Berliner IFG zu Ihren Aktenzeichen #182171, #217055 und #217057 ergeht folgender Bescheid 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Gebühren werden nicht erhoben.