Statistik zu Studienanfängern, Studienabbrechern und Absolventen

Eine Auflistung mit den Zahlen zu Studienanfängern, Studienabbrechern mit entsprechender Semesteranzahl sowie Absolventen mit Semesteranzahl, aufgelistet nach den Studiengängen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin mit Unterscheidung zwischen Frauen und Männern für die Jahre 2012 bis 2015.
Da ich die Anfrage für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stelle, sollten die Gebühren entfallen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. August 2015
  • Frist
    8. September 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik zu Studienanfängern, Studienabbrechern und Absolventen [#10969]
Datum
6. August 2015 13:23
An
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung mit den Zahlen zu Studienanfängern, Studienabbrechern mit entsprechender Semesteranzahl sowie Absolventen mit Semesteranzahl, aufgelistet nach den Studiengängen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin mit Unterscheidung zwischen Frauen und Männern für die Jahre 2012 bis 2015. Da ich die Anfrage für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stelle, sollten die Gebühren entfallen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Statistik zu Studienanfängern, Studienabb…
An Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik zu Studienanfängern, Studienabbrechern und Absolventen [#10969]
Datum
8. November 2015 17:12
An
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Statistik zu Studienanfängern, Studienabbrechern und Absolventen" vom 06.08.2015 (#10969) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik zu Studienanfängern, Studienabbrechern…
An Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statistik zu Studienanfängern, Studienabbrechern und Absolventen [#10969]
Datum
2. Oktober 2020 16:14
An
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik zu Studienanfängern, Studienabbrechern und Absolventen“ vom 06.08.2015 (#10969) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1852 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/10969/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Erinnerung und für Ihre Geduld. Ich selbst bin erst seit Anfan…
Von
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Betreff
Re: AW: Statistik zu Studienanfängern, Studienabbrechern und Absolventen [#10969]
Datum
5. Oktober 2020 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Erinnerung und für Ihre Geduld. Ich selbst bin erst seit Anfang 2018 mit der Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an der HTW Berlin befasst. Es ist für mich daher leider nicht mehr nachvollziehbar, warum meine Vorgänger_innen auf Ihre Anfrage aus dem Jahr 2015 nicht reagiert haben. Es tut mir leid, dass Sie so lange auf eine Auskunft warten mussten. Zu Ihrer Anfrage: Soweit Ihre Anfrage auf das VIG Bezug nimmt, liegen dessen Voraussetzungen nicht vor. Nach dem VIG haben Sie das Recht, über Lebensmittel, Futtermittel, Verbraucherprodukte wie Kleidung, Reinigungsmittel, Spielwaren oder Haushaltsgeräte sowie auch über technische Produkte wie Möbel und Heimwerkerartikel von Behörden Auskunft zu erhalten. Ihre Anfrage betrifft keines der genannten Produkte. Soweit Ihre Anfrage auf das UIG Bezug nimmt, liegen dessen Voraussetzungen ebenfalls nicht vor. Nach dem UIG haben Sie das Recht, von Behörden Auskunft über Umweltinformationen zu erhalten, dies umfasst z.B. Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung. Auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen von Umweltprojekten können Bürgerinnen und Bürger Umweltinformationen einholen. Ihre Anfrage betrifft keinen dieser Umweltaspekte. Ihre Anfrage ist daher ausschließlich nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG BE) zu beurteilen. Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass das Recht auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem IFG BE nicht besteht, soweit dadurch ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird. Die Erhebung und Veröffentlichung der von Ihnen angefragten statistischen Daten zu Studierenden und Absolvent_innen der HTW Berlin erfolgt durch das Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg. Dort wird im Rahmen der bundeseinheitlichen Hochschulstatistik ein breitgefächertes Angebot an statistischen Daten zu den Hochschulen in Berlin und Brandenburg erhoben und öffentlich zur Verfügung gestellt: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/grundlagen/Hochschulen.asp?Ptyp=50&Sageb=21003&creg=BBB&anzwer=7 Veröffentlicht werden die Daten in einem interaktiven Datenbanksystem, dem so geannnten "Statistischen Informationssystem Berlin-Brandenburg (StatIS-BBB)". Dort können Sie individuelle Auswertungen auf Basis von fachlich bzw. regional tief gegliederten Daten selbst erstellen und gegebenenfalls exportieren: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/webapi/opendatabase?id=BBB_STS Über "Studienabbrecher" werden allerdings keine statistischen Daten erhoben. Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen