Statistik zu Verstößen nach §42a WaffG
Anfrage an:
Polizeipräsidium Karlsruhe
Gibt es bei Ihnen eine Statistik über die Anzahl der verfolgten Fälle nach § 42a Abs. 1 WaffG (Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie Messern mit einer feststehenden Klinge bzw. Einhandmessern)? Mich interessiert die Anzahl der verfolgten Fälle in den letzten Jahren sowie die Information, ob der Verstoß gegen § 42a Abs. 1 WaffG die Haupttat war oder im Zusammenhang mit anderen Taten verfolgt wurde.
Information nicht vorhanden
-
Datum11. Mai 2016
-
10. Juni 2016
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!