Statistik zur Ausübung der Befugnisse nach Art. 58 (2) DSGVO

Durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit werden Befugnisse nach Art. 58 (2) DSGVO ausgeübt.

Wieviele Verfahren wurden im Zeitraum
a) 2015
b) 01.01.2016 - Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage

nach Art. 58 (2) a, b, c, d, e, f, g, h, i, j final abgeschlossen?

Sollte es sich nicht um eine kostenfreie Auskunft gem. §10(1) IFG handeln, bitte ich vorab um eine Benachrichtigung diesbezüglich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch den Bundesbea…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik zur Ausübung der Befugnisse nach Art. 58 (2) DSGVO [#150191]
Datum
12. Juni 2019 07:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit werden Befugnisse nach Art. 58 (2) DSGVO ausgeübt. Wieviele Verfahren wurden im Zeitraum a) 2015 b) 01.01.2016 - Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage nach Art. 58 (2) a, b, c, d, e, f, g, h, i, j final abgeschlossen? Sollte es sich nicht um eine kostenfreie Auskunft gem. §10(1) IFG handeln, bitte ich vorab um eine Benachrichtigung diesbezüglich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Juni 2019 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
660,7 KB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Juni 2019 15:14
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
868,2 KB

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