Statistik zur Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Sachsen-Anhalt

Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung.

Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht:

1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Schleswig-Holstein?

Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen diese. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. Ich würde gerne die Statistik in diesem Bundesland wissen.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
Laura Koch
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ärzte, die aus dem Au…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
Laura Koch
Betreff
Statistik zur Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Sachsen-Anhalt [#268710]
Datum
26. Januar 2023 07:12
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht: 1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Schleswig-Holstein? Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen diese. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. Ich würde gerne die Statistik in diesem Bundesland wissen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Laura Koch Anfragenr: 268710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268710/ Postanschrift Laura Koch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Laura Koch
Laura Koch
Guten Tag, ich habe einen Fehler in meinem Antrag gefunden, den ich jetzt korrigiere: Antrag nach dem IZG LSA/UI…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
Laura Koch
Betreff
AW: Statistik zur Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Sachsen-Anhalt [#268710]
Datum
26. Januar 2023 07:40
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe einen Fehler in meinem Antrag gefunden, den ich jetzt korrigiere: Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht: 1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Sachsen-Anhalt? Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen diese. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. Ich würde gerne die Statistik in diesem Bundesland wissen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Anfragenr: 268710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268710/

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Antrag nach dem IZG LSA Sehr geehrte Frau Koch, auf Ihre E-Mail vom 26. Januar 2023 an das Landesprüfungsamt für …
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag nach dem IZG LSA
Datum
6. Februar 2023 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Koch, auf Ihre E-Mail vom 26. Januar 2023 an das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe beim Landesverwaltungsamt und Ihr damit verbundenes Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) nehme ich Bezug. Ihr Antrag nach dem IZG LSA zur Übersendung einer Statistik bzw. Zahlen, aus denen hervorgeht, wie hoch die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Sachsen-Anhalt ist, liegt nunmehr dem dafür zuständigen Referat 106 (Justitiariat, Stiftungen) vor. Ein allgemeines Akteneinsichtsrecht räumt das Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) ein. Das IZG LSA ermöglicht jedem nach Maßgabe des Gesetzes freien Zugang zu amtlichen Informationen, die bei Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt vorhanden sind. Der Anspruch auf Zugang zu Informationen besteht, sofern keine Auskunftsversagungsgründe (§§ 3 - 6 IZG LSA) entgegenstehen. Eine Prüfung im Landesverwaltungsamt hat ergeben, dass hier keine Statistik geführt wird bzw. keine Zahlen statistisch erfasst werden, aus denen die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Sachsen-Anhalt hervorgeht. Das Ergebnis der jeweiligen Kenntnisprüfung wird durch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt an das Landesverwaltungsamt übermittelt und anschließend zur Akte genommen. Demzufolge könnte durch das Landesverwaltungsamt - nach vorheriger Sichtung aller Akten - grundsätzlich die Anzahl der bestandenen bzw. nicht bestandenen Prüfungen übermittelt werden. Hierfür wäre jedoch eine Konkretisierung des Antrages notwendig, für welchen Zeitraum die Informationen begehrt werden. Des Weiteren ist nicht ersichtlich, ob sich die Anfrage nur auf das Ergebnis für die Durchführung der ersten Kenntnisprüfung oder gegebenenfalls auch auf mehrere bezieht, da die Prüfung bis zu zwei Mal wiederholt werden kann. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die Durchführung des IZG LSA grundsätzlich kostenpflichtig (§ 10 IZG LSA) ist. Nach Teil A Nr. 1 fällt für die Erteilung von Auskünften nach § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 des IZG LSA eine Gebühr in Höhe von höchstens 500,00 Euro an. Die Gebühr bemisst sich nach dem jeweils angefallenen Zeitaufwand, soweit nicht im Einzelfall von einer Gebührenerhebung wegen Geringfügigkeit des Aufwands abgesehen wird. § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) findet entsprechend Anwendung. Die Voraussetzung für das Absehen von einer Gebührenerhebung wegen Geringfügigkeit sind grundsätzlich gegeben, wenn im Einzelfall der Aufwand für die Gewährung des Informationszugangs nicht mehr als 15 Minuten beträgt. In § 3 Abs. 1 AllGO LSA ist geregelt, dass sich, sofern sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand bestimmt, vorbehaltlich besonderer Regelungen im Kostentarif als Stundensätze zugrunde zu legen sind 1. für Beamte des einfachen Dienstes und vergleichbare Angestellte 34 Euro, 2. für Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Angestellte 46 Euro, 3. für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte 57 Euro, 4. für Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte 71 Euro. Nach § 3 Abs. 2 AllGO LSA ist für jede angefangene Viertelstunde ein Viertel dieser Stundensätze oder der besonderen Stundensätze im Kostentarif zu berechnen. Mit diesen Stundensätzen ist der durchschnittliche personelle und sächliche Verwaltungsaufwand abgegolten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und gegebenenfalls um Konkretisierung Ihres Antrages. Im Anschluss daran kann auch erst eine Aussage zu möglichen Kosten getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen