Statistik zur Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Schleswig-Holstein

Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung.

Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht:

1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Schleswig-Holstein?

Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen diese. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. Ich würde gerne die Statistik in diesem Bundesland wissen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 11 Abs. 1 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) 7. elektronisch erteilte Auskünfte aufgrund von Anträgen nach § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
Laura Koch
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ärzte, die aus dem Ausland nach Deuts…
An Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Details
Von
Laura Koch
Betreff
Statistik zur Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Schleswig-Holstein [#268258]
Datum
20. Januar 2023 22:24
An
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht: 1) wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Schleswig-Holstein? Die oben genannten Informationen sind von öffentlichem Interesse und sehr wichtig. Viele Länder veröffentlichen detaillierte Statistiken, aber in Deutschland fehlen diese. Daher wissen die Bewerber nicht wirklich, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, die Prüfungen zu bestehen. Ich würde gerne die Statistik in diesem Bundesland wissen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 11 Abs. 1 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) 7. elektronisch erteilte Auskünfte aufgrund von Anträgen nach § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Laura Koch Anfragenr: 268258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268258/ Postanschrift Laura Koch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Laura Koch

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Laura Koch
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik zur Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Schleswig-…
An Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Details
Von
Laura Koch
Betreff
AW: Statistik zur Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Schleswig-Holstein [#268258]
Datum
27. Februar 2023 15:35
An
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik zur Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Schleswig-Holstein“ vom 20.01.2023 (#268258) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Laura Koch