Statistik zur Mortalität von deutschen im Ausland

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich bin auf der Suche nach einer Statistik
zur Sterblichkeit von deutschen Reisenden im Ausland.
Möglichst aufgeschlüsselt nach Ursache Unfall, Krankheit, Mord und
wie viele Menschen gehen so im Ausland verloren?

Da jeder Todesfall eines Deutschen im Ausland ans AWA gemeldet wird,
sollten Ihnen diese Daten eigentlich vorliegen.

Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2013
  • Frist
    12. Februar 2013
  • Kosten dieser Information:
    45,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Frank Ortmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin auf der …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Frank Ortmann
Betreff
Statistik zur Mortalität von deutschen im Ausland
Datum
11. Januar 2013 07:39
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin auf der Suche nach einer Statistik zur Sterblichkeit von deutschen Reisenden im Ausland. Möglichst aufgeschlüsselt nach Ursache Unfall, Krankheit, Mord und wie viele Menschen gehen so im Ausland verloren? Da jeder Todesfall eines Deutschen im Ausland ans AWA gemeldet wird, sollten Ihnen diese Daten eigentlich vorliegen. Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Frank Ortmann Postanschrift Frank Ortmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Ortmann
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130111404675] ; Statistik zuTodesf�envon Deutschen im Ausland Sehr geehrter Herr Ort…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130111404675] ; Statistik zuTodesf�envon Deutschen im Ausland
Datum
11. Januar 2013 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ortmann, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nicht auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten, sondern auf Basis der vom Bundesministerium der Finanzen bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Birgit Lietz ---- Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 (Gruppennummer IFG-Team) Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.auswaertiges-amt.de Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130111404675] ;Todesf�edeutscherStaatsangeh�erim Ausland Sehr geehrter Herr Ortmann,…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130111404675] ;Todesf�edeutscherStaatsangeh�erim Ausland
Datum
5. Februar 2013 17:36
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Ortmann, anliegend übersende ich den Bescheid sowie die erbetene Statistik (in 2 pdf-Anlagen) zu Ihrer IFG-Anfrage an das Auswärtige Amt vom 11. Januar 2013. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Veit Nehmiz
Frank Ortmann
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130111404675] ;Todesf�edeutscherStaatsangeh�erim Ausland Sehr geehrte Damen und…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Frank Ortmann
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130111404675] ;Todesf�edeutscherStaatsangeh�erim Ausland
Datum
6. Februar 2013 07:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Freude habe ich Ihre Antwort erhalten, weniger freue ich mich erstens über die Kosten in Höhe von 45 Euros und frage mich, ob es nicht üblich gewesen wäre einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Darüber hinaus sind statistische Daten fast wertlos, wenn diese nicht auch veröffentlicht werden können. Eine Begründung zu Ihrem Vorbehalt der Veröffentlichung habe ich nicht im Anschreiben finden können. Bezieht sich Ihre Einschränkung also nur auf die Dokumente selbst und nicht auf den Inhalt? Einen schönen Gruß aus dem Bergischen Land Frank Ortmann Postanschrift Frank Ortmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130111404675] ;Todesfaelle deutscher Staatsangehoeriger im Ausland Sehr geehrter Her…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130111404675] ;Todesfaelle deutscher Staatsangehoeriger im Ausland
Datum
13. Februar 2013 12:30
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Ortmann, vielen Dank für Ihre Email vom 6. Februar. Einen Kostenvoranschlag können wir leider nicht erstellen, da sich die Gebühr nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand bemisst und dieser im Vorfeld nicht abgeschätzt werden kann. Hierauf hatten wir Sie in unserer Email vom 11. Januar hingewiesen. Dort heißt es hierzu u.a., dass "(...) je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. (...) Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird." Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben, und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Veit Nehmiz