Statistiken der Website-Aufrufe

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Statistiken der Website-Aufrufe Ihrer Ministeriumswebsite in den Monaten Januar bis Juni 2018, aufgeschlüsselt nach Monaten und jeweiliger Anzahl der Besucher

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Statistiken …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Statistiken der Website-Aufrufe [#32122]
Datum
21. Juli 2018 16:03
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Statistiken der Website-Aufrufe Ihrer Ministeriumswebsite in den Monaten Januar bis Juni 2018, aufgeschlüsselt nach Monaten und jeweiliger Anzahl der Besucher
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundeskanzleramt
Eingangsbestätigung [Eingangsbestätigung]
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
26. Juli 2018
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
bkamt-website-eingang.pdf
84,4 KB
[Eingangsbestätigung]

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Bundeskanzleramt
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 21. Juli 2018 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Info…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
14. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 21. Juli 2018 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen des Bundeskanzleramtes: "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Statistiken der Website-Aufrufe Ihrer Ministeriumswebsite in den Monaten Januar bis Juni 2018, aufgeschlüsselt nach Monaten und jeweiliger Anzahl der Besuche" Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe: I. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, vorhanden sind. Im Bundeskanzleramt konnten keine Informationen im Sinne Ihrer Anfrage ermittelt werden. Daher ist Ihr Antrag abzulehnen. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, das die Website des Bundeskanzleramtes betreibt, verfügt über die von Ihnen begehrte Statistik. Daher stellen wir Ihnen anheim, Ihren Antrag dorthin zu richten. II. Gemäߧ 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG in Verbindung mit der lnformationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006 fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen