Statistiken der Website-Aufrufe

Die Statistiken der Website-Aufrufe Ihrer Ministeriumswebsite in den Monaten Januar bis Juni 2018, aufgeschlüsselt nach Monaten und jeweiliger Anzahl der Besucher

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Statistiken …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Statistiken der Website-Aufrufe [#32124]
Datum
21. Juli 2018 16:03
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Statistiken der Website-Aufrufe Ihrer Ministeriumswebsite in den Monaten Januar bis Juni 2018, aufgeschlüsselt nach Monaten und jeweiliger Anzahl der Besucher
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 640/2018 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 27. Juli 2018 - Statistiken der Website-Aufrufe [#32124]
Datum
17. August 2018 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 640/2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 21. Juli 2018 bitten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz um Zusendung von "Statistiken" zur Anzahl der Aufrufe der "Website" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) "in den Monaten Januar bis Juni 2018, aufgeschlüsselt nach Monaten und jeweiliger Anzahl der Besucher". Die Anzahl der Aufrufe der BMJV-Website stellt sich wie folgt dar: Jan 2018: 287.693 Feb 2018: 228.210 März 2018: 251.306 April 2018: 223.925 Mai 2018: 152.980. Seit 25. Mai 2018 ist die statistische Erfassung ausgesetzt, da das entsprechende Tool dazu aktuell überarbeitet wird. Die Anzahl der Besucher/einzelner Nutzer wird nicht statistisch erfasst. Die IP-Adresse wird nach jedem Besuch der Website genullt, sodass keine Rückschlüsse auf die einzelnen Personen gezogen werden können. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen