statistiken suizid 2020

welche dynamik beobachten Sie seit beginn des jahres 2020 in deutschland, was die suizid verstorbenen angeht.
bitte um antwort in zahlen und prozent gegebenenfalls falls nicht komplett vorhanden die Statistiken der vorliegenden quartale

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche dynamik beobachten …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
statistiken suizid 2020 [#218256]
Datum
13. April 2021 16:55
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche dynamik beobachten Sie seit beginn des jahres 2020 in deutschland, was die suizid verstorbenen angeht. bitte um antwort in zahlen und prozent gegebenenfalls falls nicht komplett vorhanden die Statistiken der vorliegenden quartale
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218256/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Suizide 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30466) Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer A…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Suizide 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30466)
Datum
14. April 2021 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13. April 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30466 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Gleichzeitig beantworten wir Ihre Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt wie folgt: Sie bitten um die Zusendung der folgenden Informationen, ich zitiere: "welche dynamik beobachten Sie seit beginn des jahres 2020 in deutschland, was die suizid verstorbenen angeht. bitte um antwort in zahlen und prozent gegebenenfalls falls nicht komplett vorhanden die Statistiken der vorliegenden quartale" Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen das Folgende mit: Dem Statischen Bundesamt liegen noch keine Daten zu Suiziden während der Corona-Krise vor. Derzeit stehen Daten zu Sterbefällen nach Todesursachen bis zum Berichtsjahr 2019 zur Verfügung. Die verfügbaren Ergebnisse für das Berichtsjahr 2019 finden Sie in unserem Datenangebot unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges... Zur Erläuterung: Die Todesursachenstatistik ist eine dezentrale Statistik, deren Berichtszeitraum ein Kalenderjahr beträgt. Das bedeutet, dass ca. im März nach Abschluss des Berichtsjahres die letzten Todesbescheinigungen in den Statistischen Landesämtern eintreffen, dort qualitätsgesichert verarbeitet werden und das Länderergebnis generiert wird. Dieser Vorgang dauert bis in die Sommerferien hinein, da unklare Fälle beim ausfüllenden Arzt nachgefragt werden müssen. Im Anschluss werden die Länderergebnisse beim Statistischen Bundesamt zusammengespielt und das Bundesergebnis Ende des Jahres veröffentlicht. Die amtlichen qualitätsgesicherten Ergebnisse der Todesursachenstatistik bspw. des Berichtsjahres 2020 liegen daher frühestens im September 2021 vor. Ein exakter Veröffentlichungstermin kann diesbezüglich leider nicht prognostiziert werden. Die Zahlen, die wir zu Corona herausgeben und die Sie oft in den Medien lesen können, entstammen der Sterbefallstatistik, nicht der Todesursachenstatistik. Diese Daten geben lediglich Auskunft darüber, wie viele Menschen in einem bestimmten Zeitraum (täglich/wöchentlich/monatlich) verstorben sind. Hier werden also nicht die Todesursachen erhoben. Dieser Prozess ist – wie anfangs beschrieben – deutlich aufwändiger und daher langwieriger. Allerdings zeigt die Pandemie 2020 deutlich, dass ein neuer, deutlich schnellerer Bedarf an Daten aus der Todesursachenstatistik besteht. Der Statistische Verbund unternimmt daher aktuell große Anstrengungen, wie dieser Bedarf gedeckt werden kann. Da dies zum einen eine Umstellung des Arbeitsprozesses und der Arbeitsorganisation bedeutet, zum anderen aber insbesondere festgelegt werden muss, welcher Genauigkeitsverlust durch eine schnellere Datenbereitstellung hinnehmbar ist, können wir aktuell noch nicht sagen, wann dieses erfolgreich umgesetzt werden kann." Weitere methodische Erläuterungen können Sie dem Qualitätsbericht "Todesursachen in Deutschland" entnehmen: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Q... Bezüglich internationaler Daten möchten wir Sie auf den aktualisierten Artikel zu den Suizid-Raten im internationalen Vergleich hinweisen. Hier finden Sie auch Links zu den internationalen und europäischen Daten: https://www.destatis.de/DE/Themen/Lae... Wir schlagen Ihnen vor, sich bezüglich der derzeit noch nicht verfügbaren Daten zu gegebener Zeit wieder an uns zu wenden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte derzeit nicht mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen