Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die von Ihnen geführten Statistiken über Einsatz und Funktionalität der Taser-Waffen (auch bezeichnet als "Elektroimpulsgerät" oder "Distanz-Elektroimpulsgerät, DEIG") bei den Polizeien Deutschlands seit 2005.
Quellen:
https://freiheitsfoo.de/2022/04/08/taser-einsaetze-nds-2/
und
https://sek-einsatz.de/polizei-themen/polizei-news/taser-im-polizeialltag-als-einsatzmittel/14266
Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.
Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.
Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner Anfrage!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Ebeling
Anfragenr: 246143
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https://fragdenstaat.de/a/246143/
Postanschrift
Michael Ebeling
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