Antwortschreiben Polizei Brandenburg

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Statistiken zu Fahrradfahrern...

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Polizeipräsidium Land Brandenburg Behördenstab/Stabsbereich Recht Polizeipräsidium | Kaiser-Friedrich-Str. 143 1 14469 Potsdam Kaiser-Friedrich-Straße 143 14469 Potsdam Internet: www.polizei.brandenburg.de Potsdam, 13. August 2019 Ihr Antrag auf Akteneinsicht hinsichtlich Statistiken zu Fahrradfahrern «Ihre Anfrage über „fragdenstaat“ vom 12. Juli 2019 Sehr geehrter Bu mit 0.9. Anfrage baten Sie um verschiedenestatistische Angaben mit Bezug zu Fahrradfahrern. Zu Ihren Fragen 1, 2 und teile ich Ihnen mit, dass diese Angabennicht nachgehalten werden undnicht recherchierbar sind. Eine Auskunftserteilung ist damit nicht möglich. Die von Ihnen gewünschten Angaben zu Frage 3, 4 und 5 wären mit einem erheblichen Zeitaufwand recherchierbar. Sie baten -soweit eine Gebührenpflicht vorliegt- um Mitteilung vorab sowie um Angabe der Kosten. Aufgrund deserheblichen Zeitaufwandes, welcher für die Recherche der von Ihnen gewünschten Angabenerforderlichist, liegt hier ein umfangreicher Verwaltungsaufwand gemäß der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnungfür Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes vor. Demnach kann -je nach Einzelfall- eine Gebühr von 100 Euro bis zu 500 Euro erhoben werden. Ich bitte daher um Mitteilung an die im Briefkopf angegebeneAnschrift, ob Sie an Ihrem Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Hinweise zum Datenschutz unter www.polizei.brandenburg.de unter „Rechtliche Hinweise“ oder in schriftlicher Form auf Anforderung Die genannte E-Mail-Adressedient nur für den Empfangeinfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.
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Seite 2 festhalten. Sofern hier bis zum 30. September 2019 keine entsprechende Mitteilung Ihrerseits eingeht, wird hier von der RücknahmeIhres Antrages ausgegangen. Im Hinblick auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht steht es Ihnen gem. 8 11 Abs. 2 AIG jederZeit frei, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht anzurufen. Adresse und Erreichbarkeiten können überdie Internetseite der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht unter www.lda.brandenburg.de eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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