Statistiken zu Hate Speech

Alle Unterlagen aus denen ersichtlich wird, wie viele Fälle von Hate Speech insgesamt der Task Force gemeldet wurden (nach sozialen Medien aufgeschlüsselt), wie viele davon abschließend bearbeitet wurden und wie viele an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden.

Wie viele davon waren "rechter" Hate Speech?
In wie vielen Fällen davon kam es zu einer (temporären) Sperrung
und in wie vielen Fällen es dabei zu einer (permanenten) Löschung von Accounts oder Konten kam.
Wie viele Fälle davon waren strafrechtlich relevant?

Wie viele davon waren "linker" Hate Speech?
In wie vielen Fällen davon kam es zu einer (temporären) Sperrung
und in wie vielen Fällen es dabei zu einer (permanenten) Löschung von Accounts oder Konten kam.
Wie viele Fälle davon waren strafrechtlich relevant?

Wie viele davon waren "religiöser" Hate Speech?
In wie vielen Fällen davon kam es zu einer (temporären) Sperrung
und in wie vielen Fällen es dabei zu einer (permanenten) Löschung von Accounts oder Konten kam.
Wie viele Fälle davon waren strafrechtlich relevant?

Sowie Unterlagen aus denen hervorgeht, mit welchen Mitteln (Sachmittel und finanzielle Mittel) das BMJV insgesamt die (Arvato) Task Force unterstützt hat. Außerdem Kopien aller Unterlagen, aus denen die Anzahl der Mitarbeiter der Task Force hervorgeht und eine Kopie der Leitlinien (Kodex) der den Mitarbeitern der Task Force zur Bearbeitung der angezeigten Fälle vorliegt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. August 2016
  • Frist
    16. September 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistiken zu Hate Speech [#17552]
Datum
13. August 2016 20:38
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen aus denen ersichtlich wird, wie viele Fälle von Hate Speech insgesamt der Task Force gemeldet wurden (nach sozialen Medien aufgeschlüsselt), wie viele davon abschließend bearbeitet wurden und wie viele an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden. Wie viele davon waren "rechter" Hate Speech? In wie vielen Fällen davon kam es zu einer (temporären) Sperrung und in wie vielen Fällen es dabei zu einer (permanenten) Löschung von Accounts oder Konten kam. Wie viele Fälle davon waren strafrechtlich relevant? Wie viele davon waren "linker" Hate Speech? In wie vielen Fällen davon kam es zu einer (temporären) Sperrung und in wie vielen Fällen es dabei zu einer (permanenten) Löschung von Accounts oder Konten kam. Wie viele Fälle davon waren strafrechtlich relevant? Wie viele davon waren "religiöser" Hate Speech? In wie vielen Fällen davon kam es zu einer (temporären) Sperrung und in wie vielen Fällen es dabei zu einer (permanenten) Löschung von Accounts oder Konten kam. Wie viele Fälle davon waren strafrechtlich relevant? Sowie Unterlagen aus denen hervorgeht, mit welchen Mitteln (Sachmittel und finanzielle Mittel) das BMJV insgesamt die (Arvato) Task Force unterstützt hat. Außerdem Kopien aller Unterlagen, aus denen die Anzahl der Mitarbeiter der Task Force hervorgeht und eine Kopie der Leitlinien (Kodex) der den Mitarbeitern der Task Force zur Bearbeitung der angezeigten Fälle vorliegt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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