Statistiken zu Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten

Anfrage an: Stadt Dresden

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Wieviele "Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten" im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit wurden in den Jahren 2015, 2016 und im laufenden Jahr 2017 erstattet?

2. Wieviele "Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten" im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit wurden in den Jahren 2015, 2016 und im laufenden Jahr 2017 über das Online-Formular auf dresden.de erstattet?

3. In wievielen Fällen in den Jahren 2015, 2016 und im laufenden Jahr 2017 wurden aus den eingegangenen "Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten" im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet?

4. Wieviele der eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche nach einer "Privatanzeige von Ordnungswidrigkeiten" im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet wurden, konnten in den Jahren 2015, 2016 und im laufenden Jahr 2017 erfolgreich abgeschlossen werden?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Stadt Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistiken zu Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten [#23605]
Datum
21. Juni 2017 14:31
An
Stadt Dresden
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wieviele "Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten" im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit wurden in den Jahren 2015, 2016 und im laufenden Jahr 2017 erstattet? 2. Wieviele "Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten" im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit wurden in den Jahren 2015, 2016 und im laufenden Jahr 2017 über das Online-Formular auf dresden.de erstattet? 3. In wievielen Fällen in den Jahren 2015, 2016 und im laufenden Jahr 2017 wurden aus den eingegangenen "Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten" im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? 4. Wieviele der eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche nach einer "Privatanzeige von Ordnungswidrigkeiten" im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet wurden, konnten in den Jahren 2015, 2016 und im laufenden Jahr 2017 erfolgreich abgeschlossen werden? Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Dresden
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten. Da wir zur Beantwortung Ihrer Fragen sehr umfangrei…
Von
Stadt Dresden
Betreff
Ihre Anfrage zu Statistiken zu Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten(#23605)
Datum
19. Juli 2017 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten. Da wir zur Beantwortung Ihrer Fragen sehr umfangreiche Recherchen durchführen müssen und bedingt durch die Urlaubszeit, ist es uns nicht möglich, Ihnen die gewünschten Informationen innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung zu stellen. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld! Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Antwort, spätestens bis zum 25. August 2017. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Dresden
Statistiken zu Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten
Von
Stadt Dresden
Via
Briefpost
Betreff
Statistiken zu Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten
Datum
14. August 2017
Status
Anfrage abgeschlossen