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Statistiken zur Nutzung des ÖPNV

- Statistiken oder Ergebnisse zur Nutzung des ÖPNV in Dortmund, welche bei den Fahrgastzählungen erhoben werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistiken zur Nutzung des ÖPNV [#29148]
Datum
23. April 2018 17:15
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Statistiken oder Ergebnisse zur Nutzung des ÖPNV in Dortmund, welche bei den Fahrgastzählungen erhoben werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre o.a. Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informat…
Von
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Betreff
AW: Statistiken zur Nutzung des ÖPNV [#29148]
Datum
24. April 2018 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre o.a. Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Die von DSW21 angebotenen ÖPNV-Leistungen, zählen zu öffentlichen Aufgaben. Insofern ist DSW21 auskunftspflichtig gem. § 2 Abs. 4 IFG NW. DSW21 erstellt als Unternehmen keine Statistiken zur Nutzung des ÖPNV in Dortmund. Hier ist die Stadt Dortmund als Aufgabenträgerin für den ÖPNV zuständig. Im Übrigen sind die Informationen öffentlich zugänglich (§5 Abs. 4 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) Ihre Anfrage kann insofern von uns nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Statistiken zur Nutzung des ÖPNV“ [#29148] [#29148]
Datum
31. Juli 2018 01:14
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29148 Ich bitte um eine Vermittung der Anfrage an die entsprechende Behörde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.07.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Statistiken zur Nutzung des ÖPNV“ [#29148] [#29148]
Datum
1. August 2018 12:41
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.07.2018 wird hiermit bestätigt.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Schreiben vom 31.7.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 31.7.2018 …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Schreiben vom 31.7.2018
Datum
16. August 2018 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 31.7.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.4-6398/18 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihr o.g. Schreiben. Darin bitten Sie um Vermittlung bei Ihrem Informationszugangsantrag, den Sie an die DSW21 am 23.4.2018 gerichtet haben. Ihr Antrag wurde mit Schreiben vom 24.4.2018 durch die DSW21 wie folgt beantwortet: „DSW21 erstellt als Unternehmen keine Statistiken zur Nutzung des ÖPNV in Dortmund. Hier ist die Stadt Dortmund als Aufgabenträgerin für den ÖPNV zuständig. Im Übrigen sind die Informationen öffentlich zugänglich (§ 5 Abs. 4 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) Ihre Anfrage kann insofern von uns nicht beantwortet werden.“ Damit hat Ihnen die DSW21 mitgeteilt, dass die von Ihnen erbetenen Informationen dort nicht vorhanden seien. Eine öffentliche Stelle kann jedoch nur die bei ihr nach § 4 Abs. 1 IFG NRW tatsächlich vorhandenen Informationen zugänglich machen. Bei dem Hinweis, dass die Information öffentlich zugänglich ist, wäre ein entsprechender link für Sie hilfreich gewesen. Tatsächlich sind die von Ihnen angefragten Informationen unter https://www.dortmund.de/media/p/statistik_3/statistik/verkehr/08_03_DSW21_Gesamtbetrieb.pdf abrufbar. Auch aus diesem Grund konnte die öffentliche Stelle Ihren Antrag ablehnen. Im Ergebnis werde ich die Angelegenheit daher nicht gegenüber der DSW21 aufgreifen und bitte hierfür um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
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