Statistiken zur Nutzung des ÖPNV

Statistiken zur Nutzung des Öffentlichen Personen Nahverkehrs im Bereich Dortmund der letzten fünf Jahre, differenziert nach den einzelnen Bus- und Stadtbahnlinien. Zudem differenzieren Sie bitte diese Statistiken auch nach den Uhrzeiten und Wochenende/ Werktags.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Januar 2017
  • Frist
    3. März 2017
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Jonas Vogler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
Jonas Vogler
Betreff
Statistiken zur Nutzung des ÖPNV [#20116]
Datum
30. Januar 2017 17:10
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistiken zur Nutzung des Öffentlichen Personen Nahverkehrs im Bereich Dortmund der letzten fünf Jahre, differenziert nach den einzelnen Bus- und Stadtbahnlinien. Zudem differenzieren Sie bitte diese Statistiken auch nach den Uhrzeiten und Wochenende/ Werktags.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Vogler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Vogler
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
IFG Anfrage III Sehr geehrter Herr Vogler, wir haben Ihre o.a. Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zuga…
Von
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfrage III
Datum
9. März 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Vogler, wir haben Ihre o.a. Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Die von DSW21 angebotenen ÖPNV-Leistungen, zählen zu öffentlichen Aufgaben. Insofern ist DSW21 auskunftspflichtig gem. § 2 Abs. 4 IFG NW. Sie fragen nach zeit- und tagesscharfen Statistiken zur Nutzung des ÖPNV in Dortmund in den letzten 5 Jahren. Diese Daten liegen bei uns nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
IFG Anfrage II Sehr geehrter Herr Vogler, wir haben Ihre o.a. Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugan…
Von
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfrage II
Datum
9. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Vogler, wir haben Ihre o.a. Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Die von DSW21 angebotenen ÖPNV-Leistungen, zählen zu öffentlichen Aufgaben. Insofern ist DSW21 auskunftspflichtig gem. § 2 Abs. 4 IFG NW. Sie fragen nach Berichten über den Betrieb der Buslinien, die von der Baumeier Omnibusbetrieb GmbH betrieben werden. Zudem nach der Ausschreibungen, auf dessen Grundlage das Unternehmen die Buslinien als Subunternehmer fährt. Diese Informationen liegen bei uns nicht vor. Sie fragen des Weiteren nach dem Vertrag, welcher zwischen der DSW21 und der Baumeier Omnibusbetrieb GmbH besteht. Diese Information wird Ihnen von uns mit Verweis auf §8 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen
Jonas Vogler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistiken zur Nutzung des ÖPNV“ vom 30.01.20…
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
Jonas Vogler
Betreff
AW: Statistiken zur Nutzung des ÖPNV [#20116]
Datum
9. März 2017 09:41
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistiken zur Nutzung des ÖPNV“ vom 30.01.2017 (#20116) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jonas Vogler Anfragenr: 20116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jonas Vogler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistiken zur Nutzung des ÖPNV“ vom 30.01.20…
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
Jonas Vogler
Betreff
AW: AW: Statistiken zur Nutzung des ÖPNV [#20116]
Datum
26. Juni 2017 20:59
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistiken zur Nutzung des ÖPNV“ vom 30.01.2017 (#20116) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jonas Vogler Anfragenr: 20116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Sehr geehrter Herr Vogler, Ihre Anfrage Statistiken zur Nutzung des ÖPNV [#20116] wurde von uns mit E-Mail vom 9.…
Von
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Betreff
AW: Statistiken zur Nutzung des ÖPNV [#20116]
Datum
27. Juni 2017 11:24
Status
Sehr geehrter Herr Vogler, Ihre Anfrage Statistiken zur Nutzung des ÖPNV [#20116] wurde von uns mit E-Mail vom 9.3.2017 abschließend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen