Statistiken zur Sterblichkeit mit Sars-COV-2 unter Berücksichtigung des Stufenmodell der psychosozialen Entwicklung nach Erik Erikson (oder vergleichbaren)

Anfrage an: Robert Koch-Institut

im Zusammenhang mit der Sars-COV-2 Pandemie werden zahlreiche Statistiken erstellt und veröffentlicht.

Gibt es eine Statistik (oder Rohdaten) , welche Sie zugänglich machen können, welche erfasst, in welcher Lebensphasen sich an oder mit Sars-COV-2 verstorbenen Menschen nach dem im Betreff genannten, von Erik Erikson entwickelten, Stufenmodell (oder anderen Modellen der psychosozialen Entwicklung) befunden haben?

So könnte der Einzelne sich doch eine individuelle Meinung darüber bilden, wie vielen Menschen trotz der Sars-COV-2 Pandemie so etwas wie ein als erfülltes, vollständiges, nach Art. 2 (2) GG zugesichertes, nach jetzigem Forschungsstand noch immer garantiert zeitlich begrenztes Leben geführt haben.

Gibt es Unterlagen die erklären, warum auf den Versuch solche Daten überhaupt zu erfassen im Ganzen oder in Teilen verzichtet wird ?

Gibt es eine Norm die ggf. solch eine Statistik verbietet ?
Gibt es grundsätzlich ethisch, moralische Vorbehalte ?
Wäre es etwa grundsätzlich abzulehnen Leben als erfüllt und vollständig überhaupt von anderen bewerten zu lassen oder Daten zu erheben, die solch einen subjektiven Rückschluss zulassen ?

Gibt es eine Aufstellung aller Normen an die sich das RKI insgesamt zu halten hat, bei der Veröffentlichung von Statistiken ?
Gibt es ein Papier in ihrem Haus was sich mit ethisch, moralische Aspekten der bereits veröffentlichten Statistiken befasst und auch mit deren mögliche Wirkung auf den Einzelnen und die Gesellschaft und den individuellen Meinungsbildungsprozess ?

Gibt es eine Datenschutzfolgenabschätzung zu allen, mit der Sars-COV-2 Pandemie im Zusammenhang stehenden, erfassten Daten ?
Beschäftig diese sich diese, bei der Analyse der Auswirkung auf die Rechte und Freiheiten von Personen , wie von der DSGVO gefordert, insbesondere mit den Auswirkungen auf das Recht der freien Meinungsbildung ?
Welches ggf. Beschränkt wird durch Unterdrückung und/oder nicht Erfassung von Daten.

Ich bitte um Offenlegung von ggf. In diesen Zusammenhängen existierenden Unterlagen in Ihrem Haus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Zusammenhang mit…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistiken zur Sterblichkeit mit Sars-COV-2 unter Berücksichtigung des Stufenmodell der psychosozialen Entwicklung nach Erik Erikson (oder vergleichbaren) [#204361]
Datum
24. November 2020 12:26
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Zusammenhang mit der Sars-COV-2 Pandemie werden zahlreiche Statistiken erstellt und veröffentlicht. Gibt es eine Statistik (oder Rohdaten) , welche Sie zugänglich machen können, welche erfasst, in welcher Lebensphasen sich an oder mit Sars-COV-2 verstorbenen Menschen nach dem im Betreff genannten, von Erik Erikson entwickelten, Stufenmodell (oder anderen Modellen der psychosozialen Entwicklung) befunden haben? So könnte der Einzelne sich doch eine individuelle Meinung darüber bilden, wie vielen Menschen trotz der Sars-COV-2 Pandemie so etwas wie ein als erfülltes, vollständiges, nach Art. 2 (2) GG zugesichertes, nach jetzigem Forschungsstand noch immer garantiert zeitlich begrenztes Leben geführt haben. Gibt es Unterlagen die erklären, warum auf den Versuch solche Daten überhaupt zu erfassen im Ganzen oder in Teilen verzichtet wird ? Gibt es eine Norm die ggf. solch eine Statistik verbietet ? Gibt es grundsätzlich ethisch, moralische Vorbehalte ? Wäre es etwa grundsätzlich abzulehnen Leben als erfüllt und vollständig überhaupt von anderen bewerten zu lassen oder Daten zu erheben, die solch einen subjektiven Rückschluss zulassen ? Gibt es eine Aufstellung aller Normen an die sich das RKI insgesamt zu halten hat, bei der Veröffentlichung von Statistiken ? Gibt es ein Papier in ihrem Haus was sich mit ethisch, moralische Aspekten der bereits veröffentlichten Statistiken befasst und auch mit deren mögliche Wirkung auf den Einzelnen und die Gesellschaft und den individuellen Meinungsbildungsprozess ? Gibt es eine Datenschutzfolgenabschätzung zu allen, mit der Sars-COV-2 Pandemie im Zusammenhang stehenden, erfassten Daten ? Beschäftig diese sich diese, bei der Analyse der Auswirkung auf die Rechte und Freiheiten von Personen , wie von der DSGVO gefordert, insbesondere mit den Auswirkungen auf das Recht der freien Meinungsbildung ? Welches ggf. Beschränkt wird durch Unterdrückung und/oder nicht Erfassung von Daten. Ich bitte um Offenlegung von ggf. In diesen Zusammenhängen existierenden Unterlagen in Ihrem Haus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204361/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 24.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.11.2020
Datum
25. November 2020 12:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-232. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 24.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.11.2020
Datum
10. Dezember 2020 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Frage 1: "Gibt es eine Statistik (oder Rohdaten) , welche Sie zugänglich machen können, welche erfasst, in welcher Lebensphasen sich an oder mit Sars-COV-2 verstorbenen Menschen nach dem im Betreff genannten, von Erik Erikson entwickelten, Stufenmodell (oder anderen Modellen der psychosozialen Entwicklung) befunden haben? So könnte der Einzelne sich doch eine individuelle Meinung darüber bilden, wie vielen Menschen trotz der Sars-COV-2 Pandemie so etwas wie ein als erfülltes, vollständiges, nach Art. 2 (2) GG zugesichertes, nach jetzigem Forschungsstand noch immer garantiert zeitlich begrenztes Leben geführt haben." Antwort: Dem Robert Koch-Institut liegen hierzu keine amtlichen Informationen vor. Frage 2. "Gibt es Unterlagen die erklären, warum auf den Versuch solche Daten überhaupt zu erfassen im Ganzen oder in Teilen verzichtet wird ?" Antwort: Dem Robert Koch-Institut liegen hierzu keine amtlichen Informationen vor. Frage 3: "Gibt es eine Norm die ggf. solch eine Statistik verbietet ?" Antwort: Dem Robert Koch-Institut liegen hierzu keine amtlichen Informationen vor. Frage 4: "Gibt es grundsätzlich ethisch, moralische Vorbehalte ?" Antwort: Dem Robert Koch-Institut liegen hierzu keine amtlichen Informationen vor. Frage 6: "Gibt es eine Aufstellung aller Normen an die sich das RKI insgesamt zu halten hat, bei der Veröffentlichung von Statistiken ?" Antwort: Dem Robert Koch-Institut liegen hierzu keine amtlichen Informationen vor. Frage 7: "Gibt es ein Papier in ihrem Haus was sich mit ethisch, moralische Aspekten der bereits veröffentlichten Statistiken befasst und auch mit deren mögliche Wirkung auf den Einzelnen und die Gesellschaft und den individuellen Meinungsbildungsprozess ?" Antwort: Dem Robert Koch-Institut liegen hierzu keine amtlichen Informationen vor. Frage 8: "Gibt es eine Datenschutzfolgenabschätzung zu allen, mit der Sars-COV-2 Pandemie im Zusammenhang stehenden, erfassten Daten ? Beschäftig diese sich diese, bei der Analyse der Auswirkung auf die Rechte und Freiheiten von Personen , wie von der DSGVO gefordert, insbesondere mit den Auswirkungen auf das Recht der freien Meinungsbildung ? Welches ggf. Beschränkt wird durch Unterdrückung und/oder nicht Erfassung von Daten." Antwort: Dem Robert Koch-Institut liegen hierzu keine amtlichen Informationen vor. Im Übrigen, insbesondere hinsichtlich Ihrer Frage 5: "Wäre es etwa grundsätzlich abzulehnen Leben als erfüllt und vollständig überhaupt von anderen bewerten zu lassen oder Daten zu erheben, die solch einen subjektiven Rückschluss zulassen ?" liegt kein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz vor. Ergänzen möchte ich darauf hinweisen, dass dem Robert Koch-Institut nur Daten zu SARS-CoV-2-Fällen gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelt werden müssen. Den Gesetzestext des IfSG finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html. Die Leitlinien des Robert Koch-Instituts sind hier veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/Institut/Leitbild/Leitbild_node.html;jsessionid=C7E38EABB0BC109B2B7C5EBC392243C5.internet072. Das Robert Koch-Institut verfügt darüber hinaus über einen Datenschutzbeauftragten, der auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß der DSGVO achtet https://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/Datenschutz/Datenschutz_node.html;jsessionid=466CA43A8349FACEC6DDC2D6B2B4EE69.internet101. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 24.11.2020 [#204361] Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es hierzu mittlerweile Informatione…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.11.2020 [#204361]
Datum
4. April 2022 14:14
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es hierzu mittlerweile Informationen die Sie zugänglich machen können ? Insbesondere, aber nicht ausschließlich im Hinblick auf: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-vulnerabilitaet-und-resilienz-in-der-krise.pdf Zusammenfassung und Empfehlungen 73)ff. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204361/